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Verdacht auf IS-Mitgliedschaft nicht bestätigt: Mutter frei

Der Verdacht der IS-Terror-Mitgliedschaft und -Unterstützung gegen eine im Sommer in Bielefeld festgenommene Mutter hat sich nicht bestätigt. Wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervorgeht, ist die beschuldigte Ukrainerin daher im Januar aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Den bisherigen Ermittlungen zufolge sei es unwahrscheinlich, dass sie sich als Mitglied für den IS betätigte oder die Ziele der Terrororganisation unterstützte, wie ihr zunächst vorgeworfen worden war.
Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). © Uli Deck/dpa

Die Frau war demnach 2014 aus der Ukraine mit ihren vier Kindern nach Syrien gereist, hatte mehrfach geheiratet und drei weitere Kinder bekommen. Laut Gerichtsbeschluss habe sie während ihres Aufenthalts bis 2019 zwar «keine Distanz zur IS-Herrschaft erkennen lassen». Ihr Verhalten habe sich allerdings nach derzeitigem Stand der Ermittlungen in einem alltäglichen Leben im Herrschaftsgebiet des IS und dem Aufziehen ihrer Kinder erschöpft. Weil sie mit ihrer Ausreise 2014 ihre Kinder vorsätzlich in ein Kriegsgebiet brachte und der Willkürherrschaft einer terroristischen Organisation aussetzte, werde ihr aber weiterhin die Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen, hieß es. Einen Grund für die Fortsetzung der Untersuchungshaft sahen die Richter damit aber nicht. Sie war am 6. Juli in Bielefeld festgenommen worden und hatte seither in Untersuchungshaft gesessen.

© dpa
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