Für eine Holzhammerattacke auf seine Ex-Partnerin in Neuss ist ein Immobilienmakler zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Mann am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes. Doch nach Überzeugung der Richter war dem 64-Jährigen kein Tötungsvorsatz nachzuweisen.
Für eine Bewährungsstrafe, die der Verteidiger gefordert hatte, sei die Tat wiederum zu planmäßig gewesen. Der 64-Jährige hatte seine Ex-Partnerin nach der Trennung in sein Haus gebeten. Dabei, so die Richter, habe er von Anfang an geplant, die 59-Jährige aus Eifersucht mit dem Hammer zu attackieren.
Mehrfach hatte er der arglosen Frau von hinten mit dem bereit gelegten Holzhammer mehrfach auf den Kopf geschlagen. Sie konnte sich verletzt auf die Straße zu Nachbarn retten.
Das Opfer und er hätten über sieben Jahre lang eine glückliche Beziehung geführt und mehrere Jahre in dem Haus in Neuss zusammengelebt, hatte der Angeklagte im Prozess berichtet. Er leide aber seit Jahren unter starken Depressionen. Das habe seine Partnerin nicht mehr verkraftet und sich deshalb Wochen vor der Tat von ihm getrennt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.