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Unfall mit illegalem Feuerwerk: Haftstrafe für Verkäufer

Rund zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall bei der Explosion eines illegalen Feuerwerkskörpers in Hennef bei Bonn ist der Verkäufer der gefährlichen Pyrotechnik zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 21-Jährigen am Donnerstag unter anderem des unerlaubten Betreibens eines Sprengstofflagers und des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen schuldig.
Eine Bronzefigur der Justitia mit Schwert und Waage
Eine Bronzefigur der Justitia mit Schwert und Waage. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Für den Tod eines 37-Jährigen und die schweren Verletzungen eines weiteren Mannes sei der Angeklagte jedoch nicht zur Verantwortung zu ziehen, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel. Beide Opfer hätten bei der Zündung gewusst, «dass sie es mit einem gefährlichen Gegenstand zu tun haben, es war eine Selbstgefährdung». Der 37-Jährige, der laut Ermittlungen eine sogenannte Kugelbombe von einem Kunden des Angeklagten erhalten hatte, habe gewusst, dass der Gegenstand aus einer illegalen Quelle stammte.

Reger Handel mit illegalem Feuerwerk

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage auch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung ausgegangen. Der 21-Jährige soll in sozialen Netzwerken einen regen Handel mit illegalem Feuerwerk betrieben haben. Auch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 habe er verkauft, obwohl die Käufer nicht über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt hätten. Über 100 Käufer habe der Angeklagte beliefert, hieß es im Urteil.

Der 37-Jährige und ein damals 39 Jahre alter Mann sollen mit einer Gruppe Silvester gefeiert haben, als sie von einem Bekannten eine «Kugelbombe» erhielten. Als der Böller am Neujahrstag 2022 gezündet wurde, erlitt der 37-Jährige schwerste Gesichtsverletzungen, an denen er starb. Der 39-Jährige wurde mit schweren Verletzungen an Armen, Beinen und im Brustbereich in eine Klinik gebracht.

Angeklagter konnte sich «so etwas nicht vorstellen»

Die Polizei hatte im März dieses Jahres in einem Kellerraum, den der 21-Jährige angemietet hatte, weitere rund 23 Kilogramm illegaler Pyrotechnik entdeckt. Der vorbestrafte Angeklagte hatte gestanden und erklärt, er bedauere die Folgen sehr, er habe sich «so etwas nicht vorstellen können». Die «Kugelbombe», die zu tödlichen Verletzungen führte, habe er jemandem verkauft, der mit solcher Pyrotechnik bereits vertraut gewesen sei.

Der Angeklagte hatte auch weitere Vorwürfe wie Sprengung eines Zigarettenautomaten und Drogenhandel zugegeben. Die Staatsanwältin forderte eine Jugendstrafe von vier Jahren. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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