In einer Diskothek in Lennestadt stießen die Einsatzkräfte demnach auf vier Mitarbeiter, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet waren. Wie gewohnt seien die Beamtinnen und Beamten mit teils originellen Ausreden konfrontiert worden - so habe ein Türsteher seine Security-Arbeitskleidung als Karnevalskostüm bezeichnet. Seinen Arbeitgeber erwarte nun ein Ermittlungsverfahren.
Wer Arbeitnehmer nicht anmelde und keine Beiträge zahle, begehe eine Straftat, betonte das Hauptzollamt. In Branchen wie dem Gaststätten- und Sicherheitsgewerbe gelte zudem eine Sofortmeldepflicht, Arbeitnehmer müssten danach bereits vor Aufnahme der Beschäftigung gemeldet werden. Bei Verstößen werde «hart durchgegriffen und eine empfindliche Geldbuße festgesetzt». In einem Bordell in Siegen konnte laut Mitteilung eine von fünf angetroffenen selbstständigen Prostituierten keine Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz vorweisen.