Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Prorussische Aktivistin vor Gericht

Ist Russlands Angriff auf die Ukraine eine verbrecherische Aggression im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches? Das Landgericht Köln erwägt, dazu einen Experten für Völkerstrafrecht zu hören.
Landgericht Köln
Das Kölner Landgericht. © Federico Gambarini/dpa/Archivbild

Wegen öffentlicher Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine muss sich eine 49 Jahre alte Frau erneut vor Gericht verantworten. Vor dem Kölner Landgericht hat am Mittwoch der Berufungsprozess begonnen. Ergebnis der rund 40-minütigen Verhandlung war, dass das Gericht erwägt, einen Experten fürs Völkerstrafrecht als Sachverständigen zu laden. Es soll die Frage geklärt werden, ob Russlands Angriff auf die Ukraine als Aggressionsverbrechen im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches zu werten sei.

Die 49-Jährige selbst hat am Mittwoch lediglich Angaben zu ihrer Person gemacht. Die Krankenpflegerin teilte unter anderem mit, dass sie inzwischen die russische Staatsangehörigkeit angenommen habe. Zur Zeit des Prozesses vor dem Amtsgericht war die Frau noch ukrainische Staatsangehörige.

In dem Prozess in zweiter Instanz setzt sich die Frau gegen eine Verurteilung durch das Kölner Amtsgericht im Juni 2023 zur Wehr. Damals war die prorussische Aktivistin zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie im Mai 2022 auf einer Demonstration in einem TV-Interview gesagt hatte: «Russland ist kein Aggressor.» Zudem hatte sie behauptet, das Vorgehen Russlands sei «alternativlos». Das Gericht war danach davon überzeugt, dass die Äußerungen der Frau den Straftatbestand der Billigung von Straftaten erfüllen und geeignet seien, «den öffentlichen Frieden zu stören». Die 49-Jährige war zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden.

Hintergrund für die Erwägung der 3. Kleinen Strafkammer, einen Völkerstrafrechtsexperten zu laden, waren Ausführungen des Verteidigers der Angeklagten, wonach es sich beim Angriff Russlands auf die Ukraine «aus russischer Sicht» nicht um ein Aggressionsverbrechen handle. Infolgedessen habe die Mandantin kein Verbrechen billigen können, weshalb sie vom Amtsgericht zu Unrecht schuldig gesprochen worden sei.

Wann der Prozess fortgesetzt wird, blieb zunächst unklar.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Finale der ProSieben-Show
Tv & kino
«Der Floh» gewinnt «The Masked Singer»: «War das geil!»
«Kissing Tartu» in Estland
Kultur
Massenküssen und ESC-Songs in der Kulturhauptstadt
Spanische Royals
People news
Neue Familienfotos der spanischen Royals
Online-Plattform X
Internet news & surftipps
Musk lässt Twitter-Webadressen auf x.com umleiten
Unechte Karettschildkröte schwimmt im Meeresmuseum von Stralsund
Das beste netz deutschlands
So gelingen Fotos durch die Glasscheibe eines Aquariums
KI Symbolbild
Internet news & surftipps
Europarat verabschiedet KI-Konvention
Boxen: Fury - Usyk
Sport news
Duell um Schwergewichtskrone: Profiboxer Usyk schlägt Fury
Ein Balkonkraftwerk in München
Wohnen
Wie melde ich mein neues Balkonkraftwerk an?