Verbraucherinnen und Verbraucher haben seit 2018 mit der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, kollektiv mit Hilfe von Verbraucherverbänden gegen Unternehmen vorzugehen. Das Verfahren kann mit einem Vergleich oder einem Urteil enden. Die Verbraucherzentrale NRW sieht in einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher einen Nachteil, weil die Unternehmen durch ein Urteil erstmal zu keiner Handlung oder Unterlassung verpflichtet werden. Die festgestellten Rechte müssten immer noch individuell vor einem Gericht geltend gemacht werden.
Anders bei der Abhilfeklage: Die vor vier Wochen in Deutschland eingeführte Klageform soll gemeinsame Klagen gegen Konzerne erleichtern. Verbraucherzentralen können damit direkt Entschädigungen für viele Verbraucher gesammelt einklagen. Im Unterschied zur Musterfeststellungsklage wird im Fall einer erfolgreichen Abhilfeklage das Geld direkt an die Verbraucher ausgezahlt. Um eine Abhilfeklage einzureichen, müssen mindestens 50 Verbraucher betroffen sein. Die Abhilfeklagen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Massenverfahren helfen, schneller zu ihrem Recht zu kommen, etwa bei Flugverspätungen, unzulässigen Kontogebühren oder mangelhaften Produktserien.