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Ministerin legt «Turbo-Bilanz» für Wohnraum vor

Bezahlbare Mietwohnungen sind vielerorts Mangelware. Neubau konnte den wachsenden Bedarf bislang nicht decken. In NRW sieht die Bauministerin jetzt eine Trendwende durch massive öffentliche Förderung.
Bau von Mehrfamilienhaus
Ein Rohbau eines Mehrfamilienhauses mit Mietwohnungen steht in Köln. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Mit rund 2,1 Milliarden Euro an öffentlichen Fördermitteln ist der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen nach Zahlen des Landesbauministeriums im vergangenen Jahr stark angekurbelt worden. Profitiert hätten davon sowohl der Bau bezahlbarer, preisgebundener Mietwohnungen als auch Eigentumsmaßnahmen, berichtete NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf bei ihrer Wohnraumförderungsbilanz für 2023.

«Förder-Turbo» für bezahlbare Mietwohnungen

Insgesamt seien fast 12.000 Wohneinheiten gefördert worden. Das sei das zweithöchste Ergebnis seit 2010 mit rund 14.000, sagte Scharrenbach. Der Neubau preisgebundener Mietwohnungen sei von knapp 4000 Wohneinheiten im Jahr 2022 um 68 Prozent auf 6726 gestiegen. Mit diesem «Förder-Turbo» seien allein in diesem Bereich fast 1,5 Milliarden Euro bewilligt worden.

Sicherer Hafen in der Krise

Die guten Förderzahlen dürften aber über die aktuelle Krise im frei finanzierten Wohnungsbau nicht hinwegtäuschen, warnte der Verbandsdirektor der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland, Alexander Rychter, in einer Mitteilung. Für viele sei der öffentlich geförderte Wohnungsbau angesichts verschlechterter Bedingungen auf dem freien Markt im vergangenen Jahr «ein sicherer Hafen» gewesen. Rückläufige Baugenehmigungszahlen für dieses Jahr ließen aber nichts Gutes ahnen.

Nach Zahlen des Ministeriums gab es in Deutschland Ende 2022 rund eine Million öffentlich geförderte Wohnungen. Mit knapp 434.000 preisgebundenen Mietwohnungen hatte NRW dabei einen Anteil von mehr als 40 Prozent.

Der seit Jahren zu verzeichnende Rückgang solcher Angebote auf dem Wohnungsmarkt habe sich in NRW zumindest abgeflacht auf minus 1,8 Prozent im Jahr 2022. In einzelnen Städten wie Bielefeld und Dortmund sei die Zahl sogar leicht angewachsen. Dagegen habe der Bestand an preisgebundenen Wohnungen landesweit zwischen 2005 und 2015 noch um rund 3,8 Prozent jährlich abgenommen.

Mieterbund sieht nur ein Strohfeuer

Der Mieterbund NRW sprach von einem «Strohfeuer». Vor 20 Jahren habe es in NRW noch rund 900.000 geförderte Mietwohnungen gegeben, erklärte der Landesvorsitzende Hans-Jochem Witzke. Die Preisbindung vieler Wohnungen laufe in den nächsten Jahren aus. Eine Trendwende sei nur zu erreichen, wenn die Preisbindung dauerhaft wäre. Ebenso kritisch äußerte sich die SPD-Opposition.

Laut einer bereits im Jahr 2020 für die Landesregierung erstellten Prognose braucht NRW bis 2040 rund 46.000 neue Wohnungen pro Jahr. Die endgültigen Zahlen für 2023 lägen zwar erst im Sommer vor, sie gehe aber davon aus, dass mindestens 45.000 erreicht würden, da zum Jahresende 2022 schon fast 70.000 Wohnungen im Bau gewesen seien, sagte Scharrenbach.

Enormer Anstieg bei der Eigentumsförderung

Einen positiven Trend vermeldete die Ministerin auch für die Eigentumsförderung im vergangenen Jahr: Hier sei im Vergleich zu 2022 sogar ein Plus von 162 Prozent auf 1557 Einheiten verbucht worden. 80 Prozent dieser Maßnahmen entfielen auf Förderungen, die es jungen Familien ermöglicht hätten, alte Häuser zu kaufen. Mit 285 Eigentumsmaßnahmen sei der Neubau unterstützt worden. Die landeseigene NRW.Bank flankiere die Wohnraumförderung im Bereich Eigentum mit guten Konditionen, längeren Laufzeiten bis zu 35 Jahren und nochmals verbesserten Zinsvergünstigungen, ergänzte Vorstandsmitglied Claudia Hillenherms.

Eine bundespolitische «Heizungsgesetz-Delle» sei hingegen bei der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zu verzeichnen, bilanzierte Scharrenbach: Der Rückgang um 4,3 Prozent auf 2641 modernisierte Wohneinheiten spiegelt aus ihrer Sicht die massive Verunsicherung der Eigentümer durch den Streit um das Gesetz wider.

Gute Nachrichten ergebe die Förderbilanz 2023 dagegen für Auszubildende und Studierende: Hier sei eine Steigerung der bewilligten Neubaumaßnahmen um 150 Prozent erreicht worden - von 305 Wohnplätzen im Jahr 2022 auf 785 im vergangenen Jahr. Dafür seien rund 77 Millionen Euro bewilligt worden.

Ministerin gegen automatische Genehmigungen

Scharrenbach sprach sich gegen Überlegungen aus, das Bauen zu beschleunigen, indem man Genehmigungen automatisch für erteilt erklärt, falls die Behörde das nicht innerhalb einer bestimmten Frist selbst schafft. Diese sogenannte Genehmigungsfiktion bringe unklare Haftungsverhältnisse mit sich - etwa bei möglichen Sicherheitsmängeln und Schutzanforderungen für den Brandschutz und die Statik, erläuterte Scharrenbach.

Mehr Beratung statt Zurückweisung in der Baubehörde

Verzögerungen entstünden auch durch fehlerhafte Anträge. Daher wolle sie in diesem Jahr mit mindestens zwei Modellvorhaben «die Bauaufsichtsbehörde der Zukunft» erproben - eine davon in Düsseldorf, kündigte die Ministerin an. «Es soll mehr in Richtung Bauberatung gehen im Vorfeld einer Antragstellung, um Fehler von vornherein auszuschließen, so dass man einen richtigen Bauantrag bekommt, der dann auch zügig einer Genehmigung zugeführt werden kann.»

Viele Besserverdiener in geförderten Wohnungen

Über die Wiedereinführung einer Fehlbelegungsabgabe in Sozialwohnungen denke sie nicht nach, sagte Scharrenbach. Die Ausgleichszahlungen für Mieter, die eigentlich über der Einkommensgrenze für Sozialwohnungen liegen, waren in NRW 2006 abgeschafft worden. Aufwand und Ertrag hätten in keinem sinnvollen Verhältnis gestanden, erklärte die Ministerin. Da Stichproben-Prüfungen der landeseigenen Förderbank aber tatsächlich zeigten, dass rund 50 Prozent der öffentlich geförderten Wohnungen fehlbelegt seien mit Mietern in höheren Einkommensklassen, denke sie über eine andere, mit weniger Bürokratie verbundene Lösung nach.

Derzeit gebe es in NRW rund 98.000 Wohnberechtigungsscheine, von denen etwa 150.000 Haushaltsangehörige in günstigen öffentlich geförderten Wohnungen profitierten, berichtete Scharrenbach. Wie groß die Zahl der eigentlich Berechtigten wäre, die bislang keinen Antrag gestellt haben, werde behördlich nicht erfasst. Bei der Berechnung sei nicht nur das laufende Einkommen, sondern auch Vermögen zugrunde zu legen.

© dpa
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