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Handelskonzern Bela zieht Klage gegen Melitta zurück

Hat der Kaffeeröster Melitta mit einem Kartell dem Handelskonzern Bela geschadet? Darüber sollte das Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz entscheiden. Doch dazu kommt es nicht mehr.
Kaffeebohnen
Geröstete Kaffeebohnen liegen auf einem Tisch. © Fabian Sommer/dpa

Der norddeutsche Handelskonzern Bartels-Langness (Bela) hat seine Klage gegen Melitta zurückgezogen. Das teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mit. Bela wollte sich auf Nachfrage nicht zu den Gründen äußern. Das Unternehmen hatte Kaffeeröster Melitta vorgeworfen, ab 2002 mehrere Jahre lang kartellbedingt um bis zu 11 Prozent überhöhte Preise für Kaffeeprodukte gezahlt zu haben und forderte daher Schadenersatz in Millionenhöhe. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht war Mitte Februar eröffnet worden.

Zuvor hatte Bela Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund eingereicht. Das Gericht hatte die Klage zurückgewiesen, da dem Unternehmen seiner Überzeugung nach kein Schaden entstanden sei. Melitta gab an, Bela sei selbst Teil eines Kartells gewesen, in dem Kaffeeröster, Groß- und Einzelhändler die Endverkaufspreise abgesprochen hätten. So habe das Unternehmen die vereinbarten Preise an die Endkunden weitergegeben und so selbst von dem Kartell profitiert. Bela, zu dem unter anderem Warenhäuser («Familia»), Supermärkte («Markant») und Bäckereien in Norddeutschland gehören, bestreitet das.

Der Rechtsstreit geht auf einen prominenten Kartellfall vor einigen Jahren zurück. Das Bundeskartellamt hatte 2014 und 2015 gegen mehrere Handelsunternehmen Bußgelder in Höhe von etwa 50 Millionen Euro verhängt. Dabei ging es um sogenannte vertikale Preisabsprachen bei Melitta-Kaffeeprodukten, also Vereinbarungen über die Verkaufspreise an der Ladentheke. Melitta selbst blieb damals straffrei, weil das Unternehmen dem Kartellamt bei der Aufklärung geholfen hatte.

Wegen verbotener Preisabsprachen mit anderen Kaffeeröstern war Melitta von den Wettbewerbshütern bereits 2009 mit einer Geldbuße belegt worden. Das OLG Düsseldorf bestätigte das Urteil 2014 und erhöhte die Strafe für Melitta auf 55 Millionen Euro.

© dpa
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