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Giftstoff-Anschlag geplant: Haft und Sicherungsverwahrung

Elf Monate nach seiner Festnahme in Castrop-Rauxel ist ein 26-jähriger Terrorverdächtiger aus dem Iran verurteilt worden. Die Richter sind davon überzeugt, dass er fest entschlossen war, einen Terroranschlag zu verüben.
Landgericht Dortmund
Der Eingangsbereich des Landgerichts in Dortmund. © Bernd Thissen/dpa/Archivbild

Elf Monate nach einem spektakulären Antiterror-Einsatz in Castrop-Rauxel hat das Dortmunder Landgericht das Urteil gegen einen 26-jährigen Iraner gesprochen. Der Angeklagte wurde am Donnerstag zu vier Jahren Haft mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. «Er war fest entschlossen, einen Terroranschlag mit Giftstoffen zu verüben», sagte der Vorsitzende Richter Dirk Kienitz in der Urteilsbegründung.

Der junge Mann war zusammen mit seinem Bruder im Januar nach dem Hinweis eines Nachrichtendienstes festgenommen worden. Chats mit mehreren Personen, die dem Islamischen Staat nahe stehen sollen, hatten die Terrorfahnder auf den Iraner aufmerksam werden lassen.

Im Prozess stellte sich heraus, dass der Mann tatsächlich Anleitungen zur Herstellung der Giftstoffe Rizin und Cyanid erhalten hatte. Außerdem hatte er bereits damit begonnen, die erforderlichen Inhaltsstoffe zu besorgen. In den Chats hieß es an mehreren Stellen, dass der Anschlag in der Silvesternacht 2022 verübt werden sollte. Bis zu diesem Tag hatte der 26-Jährige dann aber doch noch nicht alle Zutaten zusammen.

Tatsächlich bestand aus Sicht der Richter aber nie eine echte Gefahr. «Die Anleitungen waren unbrauchbar», hieß es in der Urteilsbegründung. Dies hätten mehrere Sachverständige bestätigt.

Der Angeklagte wusste dies nach Ansicht der Richter jedoch nicht, sondern glaubte bis zuletzt daran, die Giftstoffe herstellen zu können. Daher müsse man in ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit sehen, sagte der Vorsitzende Richter. Eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach der Haft sei zum Schutz der Bevölkerung unbedingt erforderlich. Gegen den Bruder des Mannes wird inzwischen nicht mehr ermittelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, Revision einzulegen.

© dpa
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