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Gelder abgezweigt: Buchhalterin wollte Mann Luxus gönnen

Eine Buchhalterin soll Hunderttausende Euro in die eigene Kasse gelenkt haben. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte die 55-Jährige zu einer Freiheitsstrafe und zog knapp 460.000 Euro ein.
Amts- und Landgericht in Mönchengladbach
Das Landgericht, das zugleich auch Sitz des Amtsgerichts ist. © Marius Becker/dpa

Wegen Betrugs und Untreue in über 340 Fällen sowie falscher eidesstattlicher Versicherung hat das Landgericht Mönchengladbach eine frühere Buchhalterin zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Außerdem wurde angeordnet, dass knapp 460.000 Euro als Tatertrag eingezogen werden. Sechs Monate der am Montag verhängten Haftstrafe gelten wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt, wie das Gericht erklärte.

Im Prozess hatte die 55-Jährige eingeräumt, bei einem Mönchengladbacher Unternehmen innerhalb von vier Jahren knapp 460.000 Euro privat für sich abgezweigt zu haben. Als Motiv hatte die zweifache Mutter angegeben, sie habe Angst gehabt, ihren zweiten Mann zu verlieren und habe ihm etwas Luxus und ein schönes Leben bieten wollen. Der Ehemann habe davon nichts gewusst. Vor Gericht verweigerte er die Aussage.

Die 55-Jährige hatte zwischen 2013 und 2017 in der firmeneigenen Buchhaltungssoftware neue Bankverbindungen eingetragen und die Empfängerkontonummer abgeändert. Die Abbuchungen waren zum Teil nur im Abstand von wenigen Tagen erfolgt und variierten zwischen knapp 100 und 12.000 Euro. Aufgefallen waren die hohen Fehlbeträge erst einen Monat, nachdem die Frau bei der Firma gekündigt hatte.

Da die 55-Jährige im Rahmen der Vollstreckung gegenüber der Gerichtsvollzieherin Vermögenswerte wie Schmuck verschwiegen hatte, wurde sie auch wegen falscher eidesstattlicher Versicherung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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