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Bekannte auf Schulhof getötet: Achteinhalb Jahre Strafe

Ein Jugendlicher aus Recklinghausen soll eine Bekannte im Streit um 200 Euro erstickt oder erdrosselt haben. Die Richter verhängen achteinhalb Jahre Jugendhaft wegen Mordes.
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Das Bochumer Landgericht hat einen 18 Jahre alten Jugendlichen aus Recklinghausen am Donnerstag wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Angeklagte soll im Mai 2023 eine Bekannte auf einem Schulhof in Recklinghausen erstickt oder erdrosselt haben. Laut Anklage hatte sich der 18-Jährige bei der Jugendlichen 200 Euro geliehen. Als diese das Geld zurückhaben wollte, soll es auf dem Schulhof zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Angeklagte seine Bekannte tötete.

Die Verhandlung vor der Jugendstrafkammer fand wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat der Angeklagte in der Verhandlung eingeräumt, für den Tod seiner Bekannten verantwortlich zu sein. Er habe jedoch angegeben, von der 19-Jährigen massiv provoziert worden sein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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