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Stiebel-Eltron-Chef fordert Anpassung des Strompreises

Nach vielen Debatten steht das bundesweite Heizungsgesetz. Für eine ideale Umsetzung müsse aber noch am Strompreis geschraubt werden, meint der Chef des Wärmepumpenherstellers Stiebel Eltron.
Stiebel-Eltron-Chef
Kai Schiefelbein, Geschäftsführer von Stiebel Eltron. © Julian Stratenschulte/dpa

Der Unterschied zwischen dem Strompreis und dem Gaspreis sollte nach Ansicht des Chefs des Wärmepumpenherstellers Stiebel Eltron angepasst werden. Entweder müsse der Strom günstiger oder das Gas teurer werden, sagte Kai Schiefelbein am Firmensitz in Holzminden. Das könne dann auch den Absatz von Wärmepumpen und die von der Bundesregierung angestrebte Wärmewende ankurbeln. Die bisherige Ausgestaltung der Preise ist aus seiner Sicht der Kardinalfehler der Energiepolitik.

Laut dem Statistischen Bundesamt haben private Haushalte in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 im Durchschnitt 12,26 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher demnach durchschnittlich 42,29 Cent je Kilowattstunde, also etwa 3,45 mal so viel. Schiefelbein plädiert für einen Faktor von etwa 2,5, wie er auch in den meisten anderen europäischen Ländern üblich sei. Dazu könne Deutschland beispielsweise die Steuern auf Strom senken.

Rückblickend habe auch die Debatte um das Heizungsgesetz der Wärmewende geschadet. «Das war, glaube ich, kein Highlight für die Demokratie», sagte Schiefelbein. Dabei hätten sich auch Mythen verfangen - etwa «dass Wärmepumpen für viele Gebäude nicht gehen. Das stimmt einfach nicht», sagte Schiefelbein. «Das ist wirklich komplette Vergangenheit.» Moderne Systeme könne man praktisch in jedes Gebäude einbauen.

Ziel des Heizungsgesetzes ist es, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen etwa mit Wärmepumpen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Im Kern sieht es vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten, aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung maßgeblich sein, anhand der Eigentümer entscheiden sollen, was sie machen.

© dpa
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