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Prozess um getötete Ex-Freundin: Lange Haftstrafe gefordert

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 23-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg eine zehnjährige Haftstrafe gefordert. Der 30 Jahre alte Angeklagte solle wegen Totschlags im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit verurteilt werden, führte der Staatsanwalt aus. Ursprünglich war die Anklagebehörde von Mord ausgegangen. Der Deutsche hatte zum Prozessauftakt gestanden, seine frühere Partnerin getötet zu haben.
Gericht
Mikrofone stehen auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Laut Gutachten stach er 98-mal auf die junge Frau ein. Die Tat geschah am 25. Juni 2023 in der Wohnung des Mannes im niedersächsischen Vechta. Die Frau kam aus dem nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh).

Die Nebenklage schloss sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht an. «Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass wir hier von einem Morddelikt ausgehen müssen», sagte die Anwältin, welche die Mutter und Schwester der getöteten Frau vor Gericht vertrat. Sie beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung nannte in ihrem Plädoyer kein konkretes Strafmaß. «Lebenslänglich oder zehn Jahre erscheint mir maßlos überzogen», sagte der Anwalt des Angeklagten. Das Urteil wird am Donnerstagnachmittag erwartet.

Am Vormittag waren Publikum und Presse vorübergehend aus dem Saal verwiesen worden. Die Kammer folgte damit einem Antrag des Angeklagten. Der Deutsche hatte gefordert, die Öffentlichkeit während der Verlesung eines Gutachtens über seinen Gesundheitszustand auszuschließen.

© dpa
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