Nach dem Überfall auf eine Seniorin an Heiligabend 2022 hat eine 53-Jährige eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren erhalten. Das Landgericht Hannover ordnete am Freitag zudem die Unterbringung der Frau in einer Entziehungsanstalt an. Zunächst soll sie aber drei Jahre und zwei Monate im Gefängnis ihre Strafe verbüßen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Laut Anklage war die drogensüchtige Frau der 84-Jährigen in deren Wohnung gefolgt. Dort soll sie der Seniorin mit drei Schritten Anlauf gegen die Hüfte getreten haben. Die alte Frau erlitt mehrere schwere Brüche mit Einblutungen und starb am nächsten Tag im Krankenhaus.
Ursprünglich war der Angeklagten Raub mit Todesfolge zur Last gelegt worden, verurteilt wurde sie jetzt wegen besonders schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung sowie besonders schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls. Dass die Tritte die Ursache für den Tod der Seniorin waren, konnte das Gericht dem Sprecher zufolge nicht zweifelsfrei feststellen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von acht Jahren und vier Monaten beantragt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Beim Prozessauftakt hatte die Angeklagte die Gewalttat an Heiligabend abgestritten. Dafür räumte sie den Diebstahl von 7000 Euro und Schmuck ein - allerdings angeblich zu einem späteren Zeitpunkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.