Notwendig dafür sei es, den elektronischen Rechtsverkehr auszubauen - ohne die elektronische Akte gehe es nicht, betonte Guise-Rübe. Die «Durchdringungsrate» der elektronischen Akte in Zivilverfahren liege inzwischen bei über 60 Prozent. In den nächsten Jahren komme auf die Gerichte die Verpflichtung zu, alle Entscheidungen zu veröffentlichen - bisher liege der entsprechende Anteil bei knapp 10 Prozent. Angesichts der Flut an Daten werde künstliche Intelligenz dann Prognoseentscheidungen erlauben, die dazu führen dürften, dass viele Fragen außergerichtlich gelöst würden. Ohnehin sei die Nachfrage in Zivilsachen seit den 1990er-Jahren um 30 Prozent gesunken.
Die Eingangszahlen bei den Strafverfahren am Landgericht seien hoch, sagte der Gerichtspräsident. Im vergangenen Jahr seien es insgesamt 1606 Neueingänge gewesen - nach 1446 ein Jahr zuvor. Bei Zivilsachen gab es im vergangenen Jahr 7255 Neueingänge, 2022 waren es 6173. Zwei weitere große Strafkammern seien eingerichtet worden.