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Gericht: Bürgerschaftswahl muss nicht wiederholt werden

Vor mehr als einem halben Jahr haben die Bremerinnen und Bremer gewählt. Dabei ist einiges schief gegangen. Nun hat das Wahlprüfungsgericht eine erste Entscheidung getroffen.
Wahl zur Bremischen Bürgerschaft
Ein Bürger wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel für die Bürgerschaftswahl in eine Wahlurne. © Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

Trotz einiger Pannen muss die Bürgerschaftswahl 2023 in Bremen nach einer Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts erstmal nicht wiederholt werden. Das Gericht wies am Dienstag zwei Einsprüche zurück und verwarf zwei weitere Einsprüche als unzulässig. (Aktenzeichen 14 K 1530/23, 14 K 1542/23, 14 K 1480/23, 14 K 1400/23)

Einer der Anträge stammte vom Landeswahlleiter selbst, weil nach der Wahl 280 Stimmzettel verschwunden sind. Vermutlich hatten Wahlhelfer in vier Wahlbezirken versehentlich Kartons mit den Stimmzetteln im Datenmüllcontainer entsorgt. «Ich habe es als meine Pflicht angesehen, den Einspruch zu stellen», sagte der Landeswahlleiter.

Der Verlust von 1400 Stimmen sei ein «schwerwiegender Wahlfehler», urteilte das Wahlprüfungsgericht. Doch an der Sitzverteilung der Parteien hätte sich ohnehin nichts geändert. Anders ist es bei den Abgeordneten: Rein rechnerisch hätten mit den verloren gegangenen Stimmen vier Kandidierende in die Bürgerschaft einziehen können.

Aber auch bei Wahlfehlern gelte für das Parlament ein Bestandsschutz. «Wir haben das intensiv beraten», betonte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts als Vorsitzende des Wahlprüfungsgerichts. Am Ende lehnte das Gericht eine Wiederholung der Wahl in den vier Bezirken ab.

Das Wahlprüfungsgericht wies auch einen Antrag einer Privatperson gegen die Ermittlung des Wahlergebnisses mit einer Software zurück. Es gebe «keinen Anhaltspunkt für Manipulation», entschied das Wahlprüfungsgericht. Bei zwei weiteren Anträgen stellte das Gericht fest, dass die Menschen nicht in Bremen wohnen und die Einsprüche deshalb unzulässig seien.

Insgesamt wurden neun Anträge gegen die Wahl eingereicht. Am 5. Dezember will das Wahlprüfungsgericht über vier Einsprüche der zerstrittenen AfD beraten. Die AfD geht gegen die Wahl vor, weil die Partei mit mehreren konkurrierenden Wahllisten nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen wurde.

Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft. Die Partei einigte sich mit den Grünen und der Linkspartei in Bremen auf die Fortsetzung ihrer Koalition für vier Jahre. Das in Westdeutschland einmalige Bündnis regiert seit 2019 gemeinsam.

© dpa
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