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Zweifel an Gasmangel und Forderung nach Umweltprüfung

Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine und einer unsicheren Gasversorgung wurden Umweltausnahmen für LNG-Terminals erlaubt. Aber sollten diese weiterhin gelten, etwa für das Rügener Terminal?
LNG-Tanker auf der Ostsee
Das LNG-Tankschiff „Coral Fraseri“ liegt bei kräftigem Sturm mit Windstärken zwischen 7 und 9 vor der Insel Rügen auf die Ostsee Richtung vor dem Hafen Mukran. © Jens Büttner/dpa

Kurz vor der geplanten Betriebsbereitschaft des Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) kommt von der Insel erneut die Forderung nach einer umfangreichen Prüfung möglicher Umweltfolgen. In einem Brief hat der Binzer Bürgermeister, Karsten Schneider, jüngst den Schweriner Umweltminister Till Backhaus (SPD) zur Anordnung einer solchen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufgefordert.

In dem Schreiben, das der dpa vorliegt, heißt es, auch nur bei geringsten Zweifeln am Vorliegen einer Gasmangellage sowie der Notwendigkeit der Anlage in Mukran bestehe für den Minister nicht nur die Option, sondern die Pflicht, eine entsprechende Prüfung durch die Genehmigungsbehörde durchführen zu lassen.

Eine UVP dürfte eine mögliche Inbetriebnahme erheblich verzögern.

Vom Umweltministerium hieß es: «Von Anfang an haben wir gegenüber dem Bund kommuniziert, dass wir das Projekt so nicht unterstützen, da wir Zweifel an der Gasmangellage haben.» Ähnlich hatte sich auch Backhaus Mitte Januar im NDR geäußert.

Das Ministerium ist nach eigenen Angaben aber «an Recht und Gesetz gebunden und von der Einschätzung des Bundes zur Gasmangellage abhängig». Der Bund habe in seinem jüngsten Schreiben an die Landesregierung MV die Gasmangellage erneut bestätigt.

Zudem verwies das Ministerium auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das erst kürzlich wieder mit Blick auf den Beschluss einer Behörde geschrieben hatte, dieser gehe «zu Recht weiterhin von einer Krise der Gasversorgung aus».

Auf Basis einer Gasmangellage ermöglicht das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) im Sinne der Versorgungssicherheit den Verzicht auf eine UVP.

Schneider zeigt sich überzeugt, «dass zweifelsfrei keine Gasmangellage in Deutschland besteht». Zudem seien LNG-Terminals an der Nordsee sowie in Lubmin nur gering ausgelastet. Es sollte zudem klar sein, dass eine Anlage in Mukran keinen relevanten Beitrag für die Versorgung in Deutschland im Winter 2024 leisten kann.

Eine Genehmigung für den Betrieb des Terminals, das eigentlich noch diesen Winter betriebsbereit sein soll, steht bislang aus.

Das Schweriner Umweltministerium schließt zumindest nicht aus, dass nicht doch noch eine UVP angeordnet wird. «Selbstverständlich ist die Entscheidung, auf eine UVP zu verzichten, stets eine Einzelfallentscheidung.» Es komme - so habe es auch das Bundesverwaltungsgericht betont - auf den letzten Zeitpunkt der Behördenentscheidung an. Das Vorliegen der Gasmangellage werde für die zuständige Behörde kurz vor Erteilung der Zulassungsentscheidung «nochmals ein Prüfpunkt sein».

Bis dahin gelte es abzuwarten, schrieb ein Sprecher. Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei aber sicherlich richtungsweisend, sofern die Zulassungsentscheidung bald ergehe.

Kürzlich ist das für Mukran gedachte Spezialschiff «Transgas Power» in europäischen Gewässern angekommen. Es soll als erstes zweier schwimmender Terminals in Mukran festmachen. Laut Schiffsortungsdiensten im Internet hat die «Transgas Power» am Wochenende im Hafen der dänischen Stadt Fredericia festgemacht, die sich am Eingang zur Ostsee befindet.

Kritiker des Rügener Terminals sehen Gefahren für Klima, Natur und Tourismus und sprechen von überflüssigen Kapazitäten. Die Bundesregierung hält es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. Sie hatte angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine den Ausbau der LNG-Infrastruktur forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden.

© dpa
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