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Strafbefehl gegen Ex-AfD-Landtagsabgeordnete

Wegen antisemitischer Inhalte auf ihrem Telegram-Kanal soll eine Ex-AfD-Landtagsabgeordnete Tausende Euro Strafe zahlen. Nach der Aufhebung ihrer Immunität liegt ein Strafbefehl vor.
Landtagssitzung Mecklenburg-Vorpommern
Die Abgeordneten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. © Jens Büttner/dpa

Das Amtsgericht Stralsund hat wegen antisemitischer Posts auf ihrem Telegram-Kanal einen Strafbefehl gegen die ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Eva Maria Schneider-Gärtner erlassen. Das Gericht sei damit dem Antrag der Stralsunder Staatsanwaltschaft gefolgt, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Es gehe um den Vorwurf der Volksverhetzung in drei Fällen im April vergangenen Jahres.

Schneider-Gärtner werde zu Last gelegt, auf ihrem öffentlichen Telegram-Kanal menschenverachtende und rassistische Inhalte geteilt zu haben. Die vom Gericht aufgeführten Passagen sind deutlich antisemitisch. So wird Juden etwa der Tod gewünscht und ihnen die Begehung ritueller Morde vorgeworfen.

Schneider-Gärtner schrieb am Donnerstag auf Anfrage, «derartige Aussagen und Ansichten sowie jede Form des Antisemitismus verurteile ich auf das Äußerste». Weitergeleitete Telegram-Posts hätten Kommentare ihr unbekannter Nutzer enthalten, die ihr nicht aufgefallen seien. Ihr sei auch nicht bewusst gewesen, dass der Kanal öffentlich geschaltet gewesen sei. «Mein Fehler bestand darin, keine ausreichende Prüfung vorgenommen zu haben.»

Schneider-Gärtner war aus der AfD-Fraktion ausgetreten, um Schaden von dieser abzuwenden, wie der Vorsitzende Nikolaus Kramer vergangenes Jahr gesagt hatte. Nach eigener Aussage verließ Schneider-Gärtner im Mai 2023 zudem die AfD.

Der Strafbefehl sieht laut Gericht eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen vor. Die Gesamthöhe beläuft sich demnach auf 14.000 Euro. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Laut Gericht hat Schneider-Gärtner Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze, nicht aber gegen den Tatvorwurf an sich erhoben.

Um den Weg für den Strafbefehl freizumachen, hatte der Landtag Ende vergangenen Jahres die parlamentarische Immunität von Schneider-Gärtner aufgehoben.

© dpa
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