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Fund von zerstückelter Leiche: Anklage gegen zwei Männer

Einen grausigen Fund machten Polizisten vergangenen Herbst in einer Greifswalder Wohnung. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer erhoben. Sie sollen eine Leiche zerstückelt haben.
Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Nach dem Fund einer zerstückelten Leiche in Greifswald im vergangenen Jahr hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Tatverdächtige erhoben. Einem 28-Jährigen werde unter anderem gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vorgeworfen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Montag mit. Einem 27-Jährigen wird versuchte Strafvereitelung und beiden gemeinschaftlich Störung der Totenruhe vorgeworfen. Zuvor hatten mehrere Medien über die Anklage berichtet.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 28-Jährige am Abend des 20. Oktober in seiner Greifswalder Wohnung zusammen mit dem 38 Jahre alten Opfer Alkohol trank. Ausgehend vom Beschuldigten sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Er habe das Opfer geschlagen, das insbesondere am Kopf verletzt worden sei. Der 28-Jährige habe den Mann betrunken und erkennbar verletzt auf eine Couch gelegt. Ihm sei bewusst gewesen, dass sich dessen Zustand ohne Hilfe verschlechtern würde. Er selbst habe sich neben das Opfer gelegt und sei eingeschlafen. Am nächsten Morgen sei der 38-Jährige tot gewesen.

Der 28-jährige habe daraufhin den Mitangeschuldigten informiert. Beide hätten die Leiche im Badezimmer unter anderem mit einer Säge zerkleinert und die Teile in der Wohnung versteckt. Sie hätten zudem in Plastiktüten gehüllte Leichenteile fotografiert und einen Bekannten per Handy gefragt, ob dieser mit seinem Auto beim Abtransport helfe. Der Bekannte habe sich hingegen an die Polizei gewandt.

Diese hatte die Leiche in der Wohnung gefunden. Den 27-Jährigen nahmen die Beamten sofort fest. Der 28-Jährige floh, stellte sich aber kurze Zeit später. Beide sitzen in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen war zwischenzeitlich aufgehoben und nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft erneut erlassen worden.

Laut Staatsanwaltschaft drohen dem 28-Jährigen im Falle einer Verurteilung zwischen 3 und 15 Jahren Haft und dem 27-Jährigen maximal 5 Jahre. Die Ermittlung der genauen Todesursache hatte unter anderem der Zustand der Leiche erschwert.

Einen Verhandlungstermin gibt es laut Landgericht Stralsund bislang nicht. Die Hauptverhandlung müsse aber spätestens sechs Monate nach Inhaftierung der Beschuldigten beginnen.

© dpa
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