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Volkmarsen-Amokfahrt: Vermeintliches Opfer steht vor Gericht

Ein 54-Jähriger soll sich nach der Amokfahrt von Volkmarsen beim Rosenmontagszug 2020 als Geschädigter ausgegeben haben, um sich finanziell zu bereichern. Er steht nun wegen Betrugs vor Gericht.
Justiz
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Er soll sich fälschlicherweise als Geschädigter der Amokfahrt beim Rosenmontagszug in Volkmarsen 2020 ausgegeben haben, um daraus finanzielle Vorteile zu ziehen: Vor dem Amtsgericht Korbach muss sich seit Dienstag ein 54-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen verantworten. In zwei der Fälle soll es beim Versuch geblieben sein. Der Mann wies die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurück.

Die Anklage wirft ihm vor, sich am Tag der Autoattacke an seiner Wohnanschrift in Bad Arolsen aufgehalten und von den Ereignissen aus den Medien erfahren zu haben. Gegenüber der Unfallkasse Hessen soll er sich jedoch als Augenzeuge der Amokfahrt und Ersthelfer ausgegeben haben, der infolgedessen eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe.

Ein damals 29-Jähriger war am 24. Februar 2020 vorsätzlich in den Rosenmontagszug der Stadt Volkmarsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) gerast und verletzte fast 90 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer.

Als vermeintlicher Geschädigter hat der Mann laut Staatsanwaltschaft von der Krankenkasse Verletzten- und Krankengeld in Höhe von etwa 16 500 Euro erhalten. Für seine stationäre Behandlung seien der Unfallkasse weitere Kosten von rund 33.000 Euro entstanden. Außerdem soll der 54-Jährige zweimal erfolglos versucht haben, bei Vereinen zur Hilfe von Verkehrsopfern einen Schmerzensgeldzuschuss zu bekommen.

Der Angeklagte habe «bewusst wahrheitswidrig» behauptet, Opfer der Tat geworden zu sein, um sich finanziell zu bereichern, sagte die Staatsanwältin am Dienstag. «Ich war dort», behauptete der Mann. Zuvor war er der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben und auf Anordnung der Richterin von der Polizei zwangsweise vorgeführt worden.

Der 54-Jährige berichtete, er sei bereits vor dem Umzug angekommen und habe vor Ort eine Bratwurst gegessen. Nach der Attacke habe er einer aufgelösten älteren Frau geholfen, die ihre Tochter gesucht habe. Er habe sich dann von dem Geschehen entfernt und sei von einem Ehepaar mit dem Auto nach Hause gefahren worden.

Die Richterin hielt ihm daraufhin widersprüchliche Sprach- und Textnachrichten vor. So sagte der Angeklagte in einer Sprachnachricht an eine Bekannte kurz nach der Tat, er schaue gerade den Kölner Karneval im Fernsehen. Wenige Minuten später in einer weiteren Nachricht sagte er, er habe gerade aus den Medien von dem Vorfall in Volkmarsen erfahren. «Überleg mal, wir hätten uns da umentschieden und wären heute nach Volkmarsen gefahren», hieß es zudem. «Wir hätten ja genauso gut da stehen können.»

Er habe diese Aussagen auf seine Tochter bezogen, mit der er in der Vergangenheit zusammen bei dem Umzug in Volkmarsen gewesen sei, erklärte der Beschuldigte dazu. Er selbst sei aber da gewesen. Er habe das in den Nachrichten verschwiegen, weil seine Bekannte sehr neugierig sei. Außerdem sei er in einer Schocksituation gewesen. «Ich habe nur noch funktioniert, habe nur noch einen Tunnelblick gehabt.» Er wisse nicht mehr, warum er diese Dinge gesagt habe, weil er das Ganze vergessen wolle, erklärte zudem. «Es ist definitiv so gewesen», sagte er zum Abschluss.

Den Vorwurf, er habe sich bereichern wollen, wies er zurück: «Wo bereichern? Ich hätte liebend gerne auf die Reha und alles mögliche verzichtet.»

Das Amtsgericht Korbach hat in dem Verfahren zunächst zwei weitere Verhandlungstermine anberaumt.

© dpa
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