Der Angeklagte war 2022 vom Amtsgericht wegen eines unberechtigt geführten Doktortitels zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt worden. Das Landgericht hatte im vergangenen Jahr die hiergegen eingelegte Berufung verworfen. Das OLG verwarf nun auch die hiergegen eingelegte Revision als «offensichtlich unbegründet».
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Verurteilte über mehrere Jahre hinweg sowohl in mehreren Personaldokumenten als auch im Geschäftsführervertrag mit der Awo und in E-Mails einen Doktortitel angegeben, der ihm nicht zustand. Entsprechende Beweise, er habe den akademischen Grad in den USA erworben, habe Richter nicht beibringen können, hieß es im vorherigen Urteil des Landgerichts.