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Tauben in Limburg sollen getötet werden: Tierschützer empört

Die Tage vieler Tauben in Limburg dürften gezählt sein. Nach einem Mehrheitsvotum der Stadtverordneten soll noch eine rechtliche Prüfung erfolgen - dann dürfte es den Tieren an den Kragen gehen.
Stadttauben in Hessen
Tauben sitzen auf dem Luisenplatz in Darmstadt auf einer Oberleitung. © Sascha Lotz/dpa

Die Zahl der Tauben in Limburg soll durch eine gezielte Tötung per Genickbruch begrenzt werden. Wie ein Stadtsprecher am Dienstag sagte, votierten die Stadtverordneten am Vorabend mehrheitlich für dieses Vorgehen, für das sich zuvor der Limburger Umweltausschuss ausgesprochen hatte. Tierschützer reagierten empört auf die Entscheidung.

Nach einer Demonstration mit etwa 50 bis 80 Teilnehmern vor dem Versammlungsort hätten rund 40 Personen auch an der Stadtverordnetenversammlung teilgenommen, erklärte der Stadtsprecher. Anschließend seien die Stadtverordneten außerhalb des Gebäudes teils mit Ausrufen wie «Mörderbande» beschimpft worden.

«Nach Einschätzung der Mehrheit ist die Taubenpopulation in Limburg so hoch, dass dringend Abhilfe geschaffen werden muss, um Menschen und Gebäude zu schützen», hieß es in einer Mitteilung der Stadt. Dem Beschluss zufolge soll das geplante Vorgehen gegen die Tauben zunächst rechtlich überprüft werden unter Einbeziehung des zuständigen Veterinäramtes.

Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte der Streit um die Limburger Tauben hohe Wellen geschlagen. Bei Vertretern der Stadtverordnetenversammlung waren unzähligen Mails und Posts eingegangen, wie die Stadt am Dienstag erklärte. Vorab sei bereits mit Strafanzeigen gedroht worden, was die Stadt als «deutliche Grenzüberschreitung in der Meinungsäußerung» bewerte.

Erst Tötung, dann Geburtenkontrolle

Die geplante Tötung soll auf zwei Jahre befristet werden, danach solle ein Erfahrungsbericht erstellt werden, sagte der Stadtsprecher. Es werde davon ausgegangen, dass die Populationsgröße der Tauben dann so weit reguliert sei, dass man mit einer «Geburtenkontrolle» in betreuten Taubenhäusern auskomme. Darin werden die Tiere mit Futter versorgt, und ihre Gelege werden entnommen, so dass keine Küken schlüpfen können. Die Grünen-Fraktion hatte sich in einem Änderungsantrag dafür ausgesprochen, nur diese Form der Geburtenkontrolle anzuwenden. Auch das hessische Umweltministerium habe die Stadt in einem Brief aufgefordert, diese Lösung genau zu prüfen, sagte der Stadtsprecher.

Der Limburger Umweltausschuss hatte sich zuvor zu dem Thema unter anderem von dem Falkner und Jäger Berthold Geis aus dem Landkreis Limburg-Weilburg beraten lassen und für die Tötung der Tiere gestimmt. Geis hält die betreuten Taubenschläge für wirkungslos und tötet selbst im Auftrag von Kommunen und Firmen Stadttauben. Die Lizenz dafür erstritt er mehrfach vor Gericht und erlangte damit auch bundesweite Bekanntheit. Wenn es zu einer Ausschreibung kommt, will sich Geis um den Auftrag in Limburg bewerben. Die Tiere würden in diesem Fall in einen Fangschlag gelockt, wo sie zunächst mit einem Schlag auf den Kopf betäubt und dann per Genickbruch getötet würden. Aus einer Zählung war vor einiger Zeit hervorgegangen, dass es in Limburg rund 700 Tauben gibt.

Tierschützer drohen mit Strafanzeigen

Engagierte des Limburger Stadttaubenprojektes erklärten auf Facebook, man sei «entsetzt, bestürzt, fassungslos» über die Entscheidung der Stadtverordneten. Mitwirkende des Projekts wollen nach eigenem Bekunden mit dem Veterinäramt Kontakt aufnehmen und erwägen je nach weiterem Verlauf auch strafrechtliche Schritte, etwa in Form von Anzeigen. Im Rahmen des Stadttaubenprojekts werden beispielsweise kranke Tauben versorgt und gesund gepflegt.

Auch der Bundesverband Menschen für Tierrechte und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz kündigten am Dienstag rechtliche Schritte gegen die geplante Tötung an. Man habe den Limburger Bürgermeister Marius Hahn (SPD) bereits vor der Abstimmung «per anwaltlichem Schriftsatz darüber informiert, dass die Abgeordneten wissentlich Rechtsbruch begehen, wenn sie für die Massentötung von Tauben stimmen», hieß es in einer Mitteilung. Der Bürgermeister müsse die Entscheidung nun beanstanden, da die geplante Tötung unter anderem gegen das Tierschutzgesetz verstoße.

© dpa
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