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Mordversuche: Täter muss dauerhaft in Psychiatrie

Ein Mann leidet an Halluzinationen und Verfolgungswahn. An einem Nachmittag hört er wieder Stimmen und sticht auf zwei Nachbarn mit Messern ein. Ein Gericht trifft nun eine folgenschwere Entscheidung.
Frankfurter Landgericht
Das Frankfurter Landgericht. © Helmut Fricke/dpa/Archivbild

Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke auf zwei Nachbarn in einem Oberurseler Mehrfamilienhaus (Hochtaunuskreis) wird der Täter dauerhaft in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Es handle sich in beiden Fällen um versuchten heimtückischen Mord, sagte der Vorsitzende Richter im Frankfurter Landgericht bei der Urteilsverkündung am Dienstag. «Es hätte jeden treffen können, der ihm in seinem Wahn in die Quere gekommen wäre.» Mit ihrer Entscheidung folgte die Schwurgerichtskammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der an paranoider Schizophrenie leidende Mann hatte im April 2023 seine beiden Nachbarn, die sich vor seiner Haustür unterhielten, mit Messern attackiert. Zunächst stieß er die Klinge einem damals 39-Jährigen von vorn in den Hals, dann stach er unter anderem auf den Kopf einer 57-Jährigen ein. Der Mann schwebte in Lebensgefahr, die Frau wäre ohne ärztliche Hilfe verblutet. Nach der Tat flüchtete der heute 26-Jährige zurück in seine Wohnung und fügte sich selbst mit dem Messer laut Richter «schwerste Verletzungen» zu.

Der Deutsche hatte bereits in den Monaten zuvor zunehmend unter Halluzinationen und Verfolgungswahn gelitten. In dem Prozess erklärte der frühere Informatikstudent, an dem Nachmittag wieder Stimmen gehört zu haben, wonach seine Nachbarn ihn umbringen wollten. Seit seiner Entlassung aus dem Krankenhaus ist er bereits vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung für Straftäter untergebracht.

Der Fall wurde wegen der Schuldunfähigkeit des Mannes nicht in einem regulären Strafverfahren, sondern in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt. Dabei entscheidet ein Gericht, ob der Täter dauerhaft in einem speziellen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

© dpa
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