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Haft und Psychiatrie für Tötung des Nachbarn

2021 erstach ein Mann seinen Nachbarn. Nun wurde zum zweiten Mal über die Tat verhandelt.
Frankfurter Landgericht
Ein Wappen mit dem Hessen-Löwen ist in einem Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts an der Wand befestigt. © Arne Dedert/dpa

Wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ist ein 36-Jähriger zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil des Landgerichts hatte er im Oktober 2021 seinen Wohnungsnachbarn in einem Mietshaus in Frankfurt-Niederrad aus unbekannten Gründen erstochen. Zusätzlich ordnete die Schwurgerichtskammer die Unterbringung des Irakers in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wo er sich seit seiner Festnahme bereits aufhält.

Die Polizei fand die Leiche, als wegen anderer Straftaten des Angeklagten Nachforschungen in dem Mehrfamilienhaus angestellt wurden. Vor Gericht gab der Angeklagte an, von dem Nachbarn angegriffen worden zu sein. Das Gericht ging von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie sowie Alkoholabhängigkeit aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte sich auf eine Notwehrsituation berufen und deshalb Freispruch gefordert.

Bundesgerichtshof hob früheres Urteil auf

Bereits 2022 war der Angeklagte vom Landgericht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf: Das Gericht hielt es für möglich, dass der Mann vollständig schuldunfähig ist. Für den zweiten Prozess wurde daher ein neues psychiatrisches Gutachten eingeholt, das jedoch zum gleichen Ergebnis kam wie beim ersten Mal.

Bestandteil des Urteils war auch ein Übergriff auf einen Radfahrer kurz vor der Bluttat. Der Angeklagte hatte ihn laut Richter ohne Grund vom Rad gestoßen. Dadurch war die Polizei erst auf ihn aufmerksam geworden.

© dpa
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