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Diebstahl eines Fußball-Schals beschäftigt Amtsgericht

Weil ein Eintracht-Fan bei einem Fußballspiel einem Anhänger der gegnerischen Mannschaft den Fan-Schal abgenommen hat, wurde er des Diebstahls beschuldigt. Das Amtsgericht Frankfurt sieht das anders.
Fan-Schal des FC Schalke 04
Ein Mann steht bei einer Fan-Demonstration mit Fan-Schals vor einem Stadion. © Fabian Strauch/dpa/Symbolbild

Ist das Wegnehmen eines Fan-Schals der gegnerischen Mannschaft eine Straftat? Diese Frage beschäftigt die Frankfurter Justiz seit einem Vorfall im vergangenen Jahr. Die vorläufige Antwort: Ja, jedoch handele es sich nicht um Diebstahl, sondern um eine Nötigung. «Ob ein Diebstahl vorliege hänge davon ab, ob der Täter den Schal seinem Vermögen einverleiben wolle», teilte das Gericht am Freitag mit.

Nach einem Fußballspiel zwischen der Frankfurter Eintracht und dem FC Schalke 04 im Januar 2023 soll ein Anhänger der Eintracht einem Schalke-Fan im Vorbeigehen den Fan-Schal vom Hals gezogen haben. Als der Mann ihn zur Rückgabe aufforderte, soll der Eintracht-Fan ihn mit beiden Händen weggedrückt haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt betrachtete dies als Diebstahl. Da der Beschuldigte außerdem den Schalke-Fan gewaltsam zurückgedrängt haben soll, und den Schal nicht zurückgab, erhob sie Anklage wegen räuberischen Diebstahls - ein Tatbestand mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.

Das Frankfurter Amtsgericht sah das anders. Für die Anklage fehle die notwendige «Zueignungsabsicht». Diese bestünde nur, wenn der Täter beabsichtigt den Schal zu behalten. Wenn der Täter ihn aber nur nimmt, um jemanden zu ärgern, handele sich um eine straflose «Gebrauchsanmaßung» und - sofern der Schal beschädigt würde - um eine Sachbeschädigung.

Das Gericht eröffnete das Hauptverfahren daher wegen Nötigung. Am 8. Februar wurde der Eintracht-Fan freigesprochen. Der Freispruch bedeute aber nicht, dass die Tat straffrei sei, erklärte ein Sprecher des Amtsgerichts der Deutschen Presse-Agentur. Es sei lediglich nicht sicher festgestellt worden, ob der Mann tatsächlich den Schal entwendet habe oder ob es sich um einen anderen Fan handelte.

Gegen das Urteil habe die Staatsanwaltschaft einen Tag später Berufung eingelegt. Nun soll das Landgericht in einem Berufungsverfahren über den Fall verhandeln.

© dpa
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