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Bewährungsstrafe für Autofahrer nach Tod von Ersthelfer

Ein Ersthelfer stirbt bei einem Folge-Unfall auf der Autobahn. Das Amtsgericht Frankfurt verhängt eine Haftstrafe für einen Autofahrer. Das Landgericht Darmstadt wandelt diese um.
Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Nach dem Tod eines Ersthelfers auf der Autobahn 3 ist ein 41-jähriger Autofahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher Körperverletzung schuldig. Es verhandelte in zweiter Instanz. Vor rund einem Jahr hatte das Amtsgericht Groß-Gerau den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Angeklagter und Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt. Richter Carsten Markert sprach am Dienstag von einem «höchst tragischen Unfall». Der Führerschein des verurteilten Rumänen bleibt eingezogen und er muss insgesamt 5000 Euro Geldauflagen zahlen.  

Laut Gericht war der Mann am Morgen des 8. Mai 2022 mit 1,26 Promille alkoholisiert. Auf der Autobahn 3 nahe des Frankfurter Flughafens fuhr er mit seinem Transporter trotz Vollbremsung in eine ungesicherte Unfallstelle hinein. Ein Ersthelfer, der bei dem leichten Auffahrunfall half, wurde tödlich verletzt.

Ein Jahr im Wachkoma

Ein zweiter Ersthelfer wurde vor einen anderen Kleinwagen geschleudert, der die Unfallstelle passierte. Der Kleinwagenfahrer überrollte den Mann und beging Fahrerflucht. Das Opfer starb im Sommer 2023, ohne aus dem Wachkoma erwacht zu sein. Leicht verletzt wurden ein dritter Ersthelfer und zwei Mitfahrer des Angeklagten.

Mit dem Urteil folgte das Landgericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Diese hatten zugunsten des Angeklagten gewertet, dass er nicht vorbestraft ist, Arbeit hat, sich dem Verfahren stellte und dass die Tat bald zwei Jahre zurückliegt.

Alkohol keine eindeutige Ursache

Die Alkoholisierung war für die Staatsanwaltschaft und das Gericht keine eindeutige Unfallursache. Zwar hätte der Autofahrer laut Unfallgutachter mit der schlechten Sicht durchs Abblendlicht nur 85 anstelle 120 Stundenkilometer schnell fahren dürfen. Er habe aber hinreichend schnell reagiert, als er die Unfallstelle erkannte.

Aus Sicht der rechtsmedizinischen Gutachterin konnten die tödlichen Verletzungen des zweiten Ersthelfers nicht eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden. Dem folgte auch das Gericht, sodass es bei fahrlässiger Tötung in einem Fall blieb. Das Urteil ist rechtskräftig und hebt das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Groß-Gerau auf.

© dpa
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