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Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für Mordversuch an Onkel

Ein 20-Jähriger gerät mit seinem Onkel wegen einer Nichtigkeit in Streit. Er greift sich ein Messer und versucht, ihn zu ermorden. Das Landgericht Hamburg verhängt eine mehrjährige Jugendstrafe.
Urteil erwartet im Prozess wegen versuchten Mordes
Der Angeklagte und sein Anwalt Alexander Kirmeß (l) stehen im Gerichtssaal. © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Wegen einer Nichtigkeit gerät ein 20-Jähriger in Hamburg-Billstedt mit seinem Onkel in Streit und verletzt ihn beinahe tödlich mit einem Messer. Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt das Landgericht den Syrer am Freitag zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren. Mit dem Strafmaß ging die Jugendkammer über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die fünf Jahre und zehn Monate Haft beantragt hatte. Der Vorsitzende Richter, Georg Halbach, begründete dies mit der Schwere der Schuld: «Der Unrechtsgehalt ist sehr hoch.» Der Angeklagte habe mit Tötungsvorsatz und heimtückisch gehandelt.

Der 20-Jährige und sein nur fünf Jahre älterer Onkel waren am Abend des 4. September vergangenen Jahres in einer Wohnung aneinander geraten. Der Neffe holte eine Eisenstange aus seinem Rucksack und schlug auf den Onkel ein. Andere in der Wohnung anwesende Männer konnten die Streitenden mit Mühe trennen, den Angeklagten aber nicht beruhigen. Sie schickten den Onkel nach draußen. Der Angeklagte holte sich ein großes und scharfes Messer aus der Küche und stürmte aus der Wohnung.

Vor dem Haus griff er unvermittelt seinen Onkel an, der mit dem Rücken zu ihm stand und nach Feststellung des Gerichts völlig ahnungslos war. Er stach ihm kraftvoll in die Seite und verfehlte nur ganz knapp das Herz. Der Onkel habe weitere Stiche abzuwehren versucht, der Angeklagte habe ihn aber noch mehrmals verletzt, erklärte der Richter. Eine Passantin schrie laut um Hilfe. Minuten später seien Polizei und Retter da gewesen. Der Onkel wurde durch zwei Operationen im Krankenhaus gerettet. Die Polizei konnte den Neffen noch in der Nähe des Tatorts festnehmen.

Der Angeklagte war erst im Mai 2023 als Flüchtling nach Deutschland gekommen und habe zunächst bei Verwandten in Hamburg gewohnt. Er habe weder eine Ausbildung noch Arbeit gehabt. Am Abend der Tat hätten mehrere Verwandte und Mitbewohner in der Billstedter Wohnung gekocht und zusammen gegessen. Der Onkel des Angeklagten habe danach mit einem anderen Neffen gesprochen. Dieser soll den Angeklagten beleidigt haben, woraufhin es zum Streit kam.

Das Gericht bescheinigte dem 20-Jährigen «schädliche Neigungen». Er habe eine geringe Frustrationstoleranz und seine Aggressionen nicht unter Kontrolle. Er habe massiv mit dem Messer auf seinen Onkel eingewirkt und damit eine Geringschätzung des menschlichen Lebens gezeigt. Der Onkel trat im Prozess als Nebenkläger und Zeuge auf. «Er versteht bis heute nicht, warum ihn der Angeklagte so angegriffen hat», sagte Halbach.

Die Verletzungen waren potenziell lebensgefährlich. Der erste Stich hatte die Brusthöhle geöffnet, der 25-Jährige erlitt einen sogenannten Pneumothorax. Im Krankenhaus musste ihm ein Teil der Leber und ein Stück vom Magen entfernt werden. Die Spätfolgen seien aber nicht besonders schwer. «Der Nebenkläger hat ein unverschämtes Glück, dass die Sache so ausgegangen ist», sagte der Vorsitzende Richter.

Der Angeklagte hatte die Tat nur zum Teil gestanden und erklärt, er habe sich bloß verteidigen wollen. Sein Anwalt hatte lediglich eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt und die Sanktion ins Ermessen des Gerichts gestellt. Er kündigte Revision gegen das Urteil an.

© dpa
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