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Mit Stich in Schädel erstochen: Freispruch gefordert

Nach dem tödlichen Messerstich in den Kopf eines 28-Jährigen in Flensburg hat der Verteidiger Freispruch gefordert. Der Staatsanwalt blieb auch nach der Aussage des Angeklagten bei seiner Forderung.
Gericht Flensburg
Außenansicht des Gerichts mit Landgericht und Amtsgericht in Flensburg. © Christian Charisius/dpa

Im Prozess gegen einen 24-Jährigen, der seinen Mitbewohner mit einem Stich in den Kopf getötet haben soll, hat der Verteidiger einen Freispruch gefordert. Er befinde sich in einer ungewohnten Situation, sagte er am Dienstag vor dem Landgericht Flensburg. «Ich weiß nicht mehr als das Gericht. Ich weiß nicht, ob der Angeklagte der Täter ist. Ich glaube, er war es nicht.» Der Angeklagte mache Aussagen, um sich emotional zu entlasten, dadurch entstünden viele Versionen. «Ich kann in der ganzen Ursuppe den roten Faden nicht finden.» Die Täterschaft seines Mandanten lasse sich nicht zweifelsfrei beweisen. Ein Urteil soll um 16.00 Uhr verkündet werden.

Der Mann ist angeklagt, im Dezember 2022 in Flensburg seinen 28 Jahre alten Mitbewohner mit einem heftigen, durch dessen Schädeldecke geführten Messerstich tödlich verletzt haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft stehe fest, dass es vor der Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden gekommen sei. Dabei sei es um Schulden des Getöteten beim Angeklagten in Höhe von 50 Euro gegangen.

Trotz einer Notoperation starb der Mann wenige Tage nach der Tat an den Folgen der Stichverletzung. Täter und Opfer stammen aus Somalia. Der Angeklagte floh zunächst, nachdem er der Tat verdächtigt worden war. Gegen ihn wurde ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Dreieinhalb Wochen nach der Tat wurde er im französischen Lille gefasst.

Nachdem der Angeklagte bisher geschwiegen hatte, hatte er nach dem Plädoyer des Staatsanwalts angekündigt, eine Aussage machen zu wollen. Er sagte am Dienstag, dass der 28-Jährige und ein unbekannter Dealer in Streit geraten seien, in dessen Verlauf der Dealer den Mann niedergestochen hatte. Er selbst habe dies aus den Augenwinkeln beobachtet und im Anschluss den Notruf gewählt. Widersprüche zu Vernehmungen bei der Polizei konnte er auf wiederholte Nachfragen nicht ausräumen.

Der Staatsanwalt erneuerte nach der Aussage des Angeklagten seine Forderung nach einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Die Schilderungen des Angeklagten hätten ihn nicht überzeugt, sagte der Staatsanwalt. Es sei eine weitere Version und eine die «mit Sicherheit nicht die richtige ist». Es gebe überhaupt keine Zweifel, «dass der Angeklagte den tödlichen Stich gesetzt hat». Ihm sei aufgrund der gesamten Beweislage nachzuweisen, dass er den Messerstich tatsächlich ausgeführt habe.

© dpa
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