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Karlsruhe verhandelt über Polizeikosten bei Risikospielen

Die Bremer Regeln zu Polizeikosten bei Fußball-Risikospielen haben schon viele Juristen beschäftigt. Nun widmet sich das höchste deutsche Gericht dem Thema. Bis zu einem Urteil wird es aber dauern.
Einsatzkosten bei Hochrisikospielen
Polizeikräfte sichern 2018 den Eingang zum Gästeblock am Weserstadion. © Christian Charisius/dpa/Archivbild

Das Bundesverfassungsgericht will am 25. April über die Erstattung von Polizeikosten bei Risikospielen verhandeln. Der Erste Senat kündigte am Dienstag in Karlsruhe eine eintägige Verhandlung zu einer Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) an. Diese richtet sich gegen einen Passus im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes, mit dem die Freie Hansestadt Gebühren für polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen erheben kann. Aus Sicht der DFL ist die 2014 geschaffene Regelung verfassungswidrig und nichtig. Ein Urteil wird Monate später erwartet. (Az. 1 BvR 548/22)

Fast auf den Tag genau neun Jahre wird dann die Fußball-Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV her sein, bei der Bremen erstmals einen Gebührenbescheid an die DFL schickte - in Höhe von 425 718,11 Euro. Weitere folgten.

Mehrere Gerichte haben sich inzwischen mit dem umstrittenen Thema befasst. Im März 2019 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Bremer Regelung.

Unter anderem hiergegen wendet sich die DFL nun am Bundesverfassungsgericht. Es fehle an einer abgrenzbaren, der DFL zurechenbaren Leistung der Stadt, hieß es unter anderem. Eine solche sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Überdies seien die einzelnen Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen verantwortlich - nicht aber die Organisatoren des Spiels.

© dpa
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