So sei der Wettbewerb im Verhältnis zu den Flixtrain-Angeboten auf den Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln behindert worden. Die Deutsche Bahn ist nach dem Urteil zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Um diesen zu beziffern, muss sie laut Landgericht Auskünfte über Buchungsanfragen im fraglichen Zeitraum geben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die unterlegene Partei könne gegen das Urteil Berufung einlegen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte, teilte ein Gerichtssprecher weiter mit (AZ.: 315 O 262/18).
«Der beanstandete Sachverhalt ist ein historischer und hat keine Relevanz für unsere aktuelle Reiseauskunft», teilte eine DB-Sprecherin mit. In dem Verfahren sei eine Gestaltung von bahn.de und DB Navigator beanstandet worden, die seit Frühjahr 2019 nicht mehr verwendet werde. «Wir prüfen nun das Urteil und die Urteilsbegründung und werden dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen.»
Flixtrain ist eine Marke der Münchner Mobilitätsplattform Flix. Der Anbieter ist einer der wenigen Wettbewerber der Deutschen Bahn.