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Gutachter: Angeklagter im Brokstedt-Prozess ist schuldfähig

Im Prozess um tödliche Messerstiche im Regionalzug in Brokstedt geht es um die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Die Erkenntnisse des psychiatrischen Gutachters könnten großen Einfluss haben.
Prozess wegen tödlicher Messerattacke von Brokstedt
Ein Justizbeamter entfernt die Handschellen des Angeklagten Ibrahim A. im Gerichtssaal im China Logistic Center. © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Der psychiatrische Gutachter im Mordprozess um die Messerattacke im Regionalzug in Brokstedt hält den Angeklagten für schuldfähig. Er sehe zwar psychotische Symptome, aber keine Psychose bei Ibrahim A., sagte Professor Arno Deister am Donnerstag vor dem Landgericht Itzehoe. Bei dem 34-jährigen Palästinenser liege eine schwere posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) vor. Die Bedingungen der Paragrafen 20 und 21 des Strafgesetzbuches für Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit seien aber nicht erfüllt. Zwar liege eine seelische Störung vor. Aber: «Ich sehe keine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit». Auch liege keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit vor. Es gehe um eine «ziemlich komplexe Fragestellung». Das Gutachten des Psychiaters ist wichtig für die Entscheidung der Großen Strafkammer.

Der Gutachter sagte, er sehe bei Ibrahim A. bereits zu Beginn der Haft in Hamburg im Januar 2022 eine PTBS. Ibrahim A. habe den Unterlagen zufolge Gewalterfahrungen in Gaza gemacht, wo er aufgewachsen ist. Im Verlauf der Haft entwickelten sich nach Deisters Angaben psychotische Symptome, die vorher nicht vorhanden waren. «Diese Symptome können Teile von ganz verschiedenen Krankheiten sein.» Es gebe Anhaltspunkte für eine emotionale Abgestumpftheit. Mit zunehmender Haftdauer habe sich die PTBS weiter entwickelt. Die Diagnose einer psychotischen Erkrankung könne zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Haft in Hamburg kurz vor der Tat in Brokstedt aber nicht gestellt werden.

Der Mediziner berichtete ausführlich über drei Gespräche mit dem Angeklagten, beginnend 14 Tage nach der Tat vom 25. Januar 2023 in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Der heute 34 Jahre alte Palästinenser habe im ersten Gespräch gesagt, «ich höre keine Stimmen». Im zweiten Gespräch zwei Wochen später habe er dann aber von Klopfgeräuschen in der JVA berichtet. «Die reden mit mir aus der Heizung» Außerdem habe er gesagt, «die draußen stehen, spucken auf mich, die haben gesagt, du musst dich umbringen». Der Angeklagte habe über Drogenkonsum berichtet. Es seien etwa ein Gramm Kokain und ein halbes Gramm Heroin pro Tag gewesen. Bei einer späteren Sitzung habe Ibrahim A. dann gesagt, er wolle keine weiteren Gespräche.

Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht mehr ab. Zu Beginn der Hauptverhandlung hatte er sich noch als unschuldig bezeichnet. Bei dem Angriff starben zwei junge Menschen, vier Fahrgäste wurden schwer verletzt.

Im Laufe des Prozesses hatten mehrere Psychiater, die mit Ibrahim A. in der Untersuchungshaft vor und nach der Tat gesprochen hatten, von ihrer Verdachtsdiagnose einer Psychose beim Angeklagten berichtet. Die Staatsanwaltschaft hält den Palästinenser für voll schuldfähig. Er habe aus Frustration über einen für ihn erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Die Verteidigung ging dagegen während des gesamten Prozesses von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und forderte seit Monaten seine Verlegung von der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Klinik.

Ibrahim A. war den Erkenntnissen zufolge 2014 aus dem Gazastreifen nach Deutschland gekommen und habe zunächst in Nordrhein-Westfalen gelebt. Später sei er nach Kiel gezogen, weil er am Meer leben wollte, wie er es aus Gaza gewohnt gewesen sei, zitierte Deister aus Unterlagen. Ibrahim A. arbeitete unter anderem auf Baustellen und als Paketbote.

Bislang sind Verhandlungstermine bis zum 15. Mai angesetzt.

© dpa ⁄ Sönke Möhl, dpa
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