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Angeklagter im Heilpraktikerprozess erneut in U-Haft

Ein Mann steht seit knapp einem Jahr wegen Mordverdachts und mutmaßlicher Vergewaltigungen vor Gericht. Im Sommer musste er aus der U-Haft entlassen werden. Nun ist ein neuer Haftbefehl erlassen worden.
Prozess gegen angeblichen Heilpraktiker
Der 54-jährige angeklagte angebliche Heilpraktiker wartet auf den Beginn der Verhandlung. © Axel Heimken/dpa

Der angebliche Heilpraktiker, der seine Ehefrau ermordet und mehrere Patientinnen vergewaltigt haben soll, sitzt erneut in Untersuchungshaft. Der Angeklagte sei nunmehr dringend verdächtig, seine Ehefrau im August 2022 getötet zu haben, teilte das Gericht nach dem Verhandlungstermin am Mittwoch mit. Prognostisch sei zumindest das Mordmerkmal der Habgier gegeben. Dies ergebe die vorläufige Beweiswürdigung nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme. Der Mann war im Sommer zwischenzeitlich aus der U-Haft entlassen worden.

Der Mann ist angeklagt, seiner schwer kranken Frau Mitte August 2022 im Kreis Schleswig-Flensburg eine Überdosis aus verschiedenen Medikamenten verabreicht und mit einem Messer auf sie eingestochen zu haben. Um den Mord als gemeinschaftlich geplanten Suizid darzustellen, soll er eine geringe Menge der Medikamente geschluckt und sich selbst mit dem Messer leicht verletzt haben. Zudem soll der Deutsche ohne entsprechende Qualifikation als Heilpraktiker gearbeitet und Patientinnen vergewaltigt haben. 

Der Prozess hatte vor rund einem Jahr begonnen. Verhandelt wurden zunächst die vorgeworfenen Sexualdelikte. Der Angeklagte musste im Sommer schließlich aus der U-Haft entlassen werden, da damals die Voraussetzungen für deren Aufrechterhaltung nicht mehr vorlagen. Die Hauptverhandlung wurde weitergeführt. Der ursprüngliche Haftbefehl war wegen der Sexualstraftaten erlassen worden. Nach der Beweisaufnahme zu diesen Anklagevorwürfen kamen Zweifel auf, ob dem Angeklagten die Sexualdelikte «in einem die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft rechtfertigenden Umfang nachzuweisen sein würden». 

Wegen des Mordvorwurfs konnte der Angeklagte nach damaliger Ansicht des Gerichts nicht in Untersuchungshaft genommen werden, da dazu die Beweisaufnahme noch nicht begonnen hatte - und die Aktenlage allein keinen für den Erlass eines Haftbefehls erforderlichen dringenden Tatverdacht ergab. Dieser habe sich nun nach der umfassenden Beweisaufnahme zu diesem Punkt deutlich intensiviert, sodass der Haftbefehl zu erlassen war, wie das Gericht am Mittwoch weiter mitteilte.

© dpa
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