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Prozess gegen Charité-Arzt: Hinweisgeberin im Zeugenstand

Eine Krankenschwester sorgt mit einem Hinweis über Vertrauensanwälte für ein Verfahren gegen einen Herzmediziner wegen Tötung zweier Patienten. Als wichtigste Zeugin im Prozess wiederholt die Frau frühere Angaben.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die wichtigste Zeugin im Prozess um den Tod zweier Patienten gegen einen Herzmediziner der Berliner Charité hat frühere Aussagen im Zeugenstand wiederholt. Vor dem Landgericht der Hauptstadt begann am Dienstag die Befragung einer 28-jährigen Krankenschwester, die als Hauptbelastungszeugin gilt. Sie habe zunächst für sich Notizen über Vorfälle an ihrem Arbeitsplatz gemacht und sich später an Vertrauensanwälte der Charité gewandt, sagte die Zeugin.

Der 56-jährige Facharzt für Innere Medizin soll in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) mit überdosierten Medikamenten getötet haben. Mitangeklagt wegen Beihilfe in einem Fall ist eine 39-jährige Krankenschwester. Der Mediziner und die Krankenschwester hatten zu Prozessbeginn zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen.

Die Zeugin sagte, sie sei bei beiden Vorfällen anwesend gewesen. Im ersten Fall sei der Patient in einen kritischen Zustand geraten. Mehrere Pflegekräfte hätten mit einer Reanimation begonnen. Bis der angeklagte Oberarzt erklärt habe, dass die Maßnahme keinen Sinn mehr habe. Er habe die mitangeklagte Krankenschwester angewiesen, 25 Milliliter des Sedierungsmittels Propofol zu injizieren.

Die 39-Jährige habe «irritiert» gewirkt, «fragend und stockend», so die Zeugin. Der Arzt habe seine Anweisung wiederholt. Da habe die Kollegin gespritzt. Im Nachhinein sei auch sie irritiert gewesen - «wegen der Menge», schilderte die 28-Jährige. Sie und die Kollegin hätten sich nach dem Tod des 73-Jährigen kurz unterhalten. Sinngemäß sei besprochen worden, «dass man das, was passiert ist, nicht noch einmal machen würde». Im zweiten Fall habe der Arzt bei einer bewusstlosen und beatmeten Patientin zwei Dosen des Sedierungsmittels gespritzt.

Der Hinweis der Krankenschwester war Angaben zufolge im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik vertraulich wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken. Die Hauptbelastungszeugin sei eine Whistleblowerin und sehr mutig, sagte Staatsanwalt Martin Knispel am Rande. «Wäre die Hinweisgeberin nicht tätig geworden, wäre das Verfahren nicht eingeleitet worden.»

Der Arzt befindet sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Von der Charité war er bereits im August 2022 freigestellt worden. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von zweifachem Mord ausgegangen. Der Mediziner habe gehandelt, «um seine Vorstellungen zum Sterben und Zeitpunkt des Lebensendes der Patienten zu verwirklichen», heißt es in der Anklage. Er habe sich «als Herr über Leben und Tod» aufgeführt und dabei das Vertrauen der jeweils schwerst kranken Patienten und deren Angehöriger missbraucht.

Das Landgericht bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Verfahrens anders und wies darauf hin, dass jeweils lediglich ein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags bestehe, Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe und Heimtücke also nicht erkennbar seien. Der Prozess wird am 10. November mit der weiteren Befragung der Hinweisgeberin fortgesetzt.

© dpa
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