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Prozess gegen BND-Mitarbeiter ab Mitte Dezember

Mitten im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine soll ausgerechnet ein Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND für Moskau spioniert haben. Nun kommt der Fall vor Gericht.
Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Wegen mutmaßlicher Spionage für Russland muss sich ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts ab 13. Dezember vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der 53-Jährige ist gemeinsam mit einem 32 Jahre alten mutmaßlichen Komplizen des Landesverrats angeklagt. Beide sind Deutsche, beide sitzen in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst 51 Prozesstage bis 17. Juli 2024 angesetzt.

Gemeinsam sollen die beiden Männer im Herbst 2022 - einige Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine - in zwei Fällen geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB verraten haben. Beide Fälle sind laut Anklage als besonders schwer zu bewerten.

BND-Mitarbeiter Carsten L. war am 21. Dezember 2022 in Berlin festgenommen worden. Im Januar wurde der Geschäftsmann Arthur E. als mutmaßlicher Mittäter bei der Einreise aus den USA am Flughafen München gefasst. Die Ermittlungen dazu seien in enger Zusammenarbeit mit dem BND und mit Unterstützung der US-Bundespolizei FBI geführt worden, hieß es.

Am 24. August erhob die Bundesanwaltschaft Anklage. Sie geht davon aus, dass L. bei zwei Gelegenheiten im September und Oktober 2022 neun interne Dokumente des BND an seinen Arbeitsplätzen in Berlin und Pullach bei München ausgedruckt oder abfotografiert hatte. Arthur E. soll die von L. ausspionierten geheimen Informationen nach Russland gebracht und dort dem Geheimdienst übergeben haben.

Es handelte sich nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs. Die Weitergabe soll in beiden Fällen «zur Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geführt haben».

Beide Angeklagte sollen vom russischen Geheimdienst entlohnt worden sein. So soll der FSB Carsten L. 450.000 Euro und Arthur E. mindestens 400.000 Euro für ihre Dienste gezahlt haben. L. habe E. geholfen, bei einer Wiedereinreise am Zoll vorbeizukommen. Die beiden hätten sich seit Mai 2021 gekannt. Im September 2022 sollen sie sich mit einem Russen getroffen haben, der den Kontakt zum FSB hergestellt habe. E. war laut Bundesanwaltschaft zu mehreren Treffen in Moskau.

Landesverrat kann nach dem Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Das gilt der Definition zufolge beispielsweise dann, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht hat, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet.

Mittäterschaft bedeutet, dass jeder als Täter bestraft wird, wenn mehrere Menschen eine Straftat gemeinschaftlich begehen.

Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst Deutschlands. Er informiert die Bundesregierung über Entwicklungen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung. Rund 6500 Menschen arbeiten dort.

Nach einem Bericht von «Süddeutscher Zeitung», WDR und NDR schwieg L. gegenüber den Ermittlern zu den Vorwürfen. E. hingegen habe umfassend ausgepackt. Ein russischer Unternehmer soll den Kontakt zum FSB hergestellt haben. Dieser habe sich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland versprochen. Zudem hieß es, der FSB habe bei den Beschuldigten Informationen zu Standorten von US-Raketenwerfern und Details zum deutschen Luftabwehrsystem angefragt.

Ein Prozess könnte wegen vieler als geheim eingestufter Informationen womöglich teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das Gericht erwartet offenkundig einen großen Andrang und wies darauf hin, dass Presseplätze nur in begrenztem Umfang vorhanden seien.

© dpa
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