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Office-Managerin bucht 130.000 Euro auf eigene Konten: Haft

Sie fälscht bereits am ersten Arbeitstag ihren Arbeitsvertrag zu ihren Gunsten, nach einer Woche als Büroleiterin überweist sie sich immer wieder Geld auf private Konten. Vor Gericht gesteht die Frau.
Relief mit der Abbildung der Justitia
Ein Relief mit der Abbildung der Justitia an einer Säule in der Eingangshalle im Kriminalgericht Moabit. © Monika Skolimowska/dpa/Archivbild

Weil sie als Office-Managerin einer Immobilienfirma rund 130.000 Euro auf eigene Konten überweisen hatte, ist eine 49-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die Frau am Mittwoch des gewerbsmäßigen Betrugs in 25 Fällen schuldig. Obwohl sie wegen ähnlicher Taten vorbestraft sei, habe sie sich erneut an Firmenkonten bedient, so das Gericht.

Die Frau hatte laut Anklage zwischen Mai und September 2023 bereits bezahlte Rechnungen den Geschäftsführern erneut zur Zahlungsfreigabe vorgelegt. Die Betrugsserie durch Doppelbuchungen begann den Ermittlungen zufolge nur eine Woche nach ihrem ersten Arbeitstag in der Immobilienfirma in Berlin-Charlottenburg. Bei dem Schwindel habe sie behauptet, die erste Überweisung habe wegen technischer Defekte nicht ausgeführt werden können. Die schließlich auf ihre eigenen Konten transferierten Beträge lagen Ermittlungen zufolge zwischen knapp 900 Euro und rund 9400 Euro.

Die Mutter zweier erwachsener Töchter wurde vor drei Monaten festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. «Es tut mir sehr leid», erklärte die 49-Jährige vor Gericht. Sie könne sich «nicht wirklich erinnern, wie es zu den Taten kam». Sie wolle in einer Therapie aufarbeiten, «warum ich immer auf das Schema Betrug zurückgreife, ich kompensiere viel über Geld, es musste immer das Teuerste sein». Zudem habe sie «nie nein sagen können, wenn es um die Kinder ging».

Die Frau, die nach früheren Verurteilungen unter anderem in Baden-Württemberg bereits Freiheitsstrafen verbüßen musste, hatte im Frühjahr 2023 als Office-Managerin bei der Immobilienfirma begonnen. Weil vier Monate später entdeckt wurde, dass sie bereits am ersten Arbeitstag gegenüber dem Lohnbüro der Firma für sich ein um 1000 Euro höheres Bruttogehalt angegeben hatte als vertraglich vereinbart, erhielt sie im September die Kündigung. Anfang Oktober fielen in der Buchhaltung schließlich 25 beleglose Überweisungen auf.

Die Staatsanwältin hatte auf eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren plädiert. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Strafantrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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