Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig einen Teil staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr als Bargeld erhalten, sondern als Guthaben auf einer Bezahlkarte. Auf die Einführung der Karte hatten sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November verständigt. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Leistungen verantwortlich. Die Landesregierung wünscht sich aber einheitliche Regelungen im Land.
Nonnemachers Ministerium hatte für den notwendigen persönlichen Bedarf einen Bargeldbetrag von 184 Euro für Erwachsene und 137 Euro für jedes Kind vorgeschlagen. «Der vorgeschlagene Betrag orientiert sich also am notwendigen persönlichen Bedarf, der entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für die Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums zur Verfügung steht», erklärte ein Sprecher des Ministeriums. CDU-Fraktionschef Jan Redmann hält 50 Euro für ausreichend und drohte mit einem Alleingang der CDU-regierten Landkreise und Städte.