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Mordkomplott? Tochter und Eltern vor Gericht

Aus Rache soll eine Familie einen tödlichen Messerangriff auf den Ex-Mann der Tochter geplant haben. Nun stehen die junge Frau und ihre Eltern wegen versuchter Anstiftung zum Mord vor Gericht.
Justiz
Ein Abzeichen mit dem Wort «Justiz» und dem Landeswappen von Berlin. © Monika Skolimowska/dpa

Fast zehn Jahre nach einem mutmaßlichen Mordkomplott steht eine Familie vor dem Berliner Landgericht. Die drei Angeklagten - Vater, Mutter und Tochter - sollen versucht haben, den ehemaligen Mann der Tochter töten zu lassen. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie den zweiten Ehemann der jungen Frau zu einer Messerattacke gegen seinen Vorgänger aufgefordert haben. Der aus Syrien stammenden Familie wird versuchte Anstiftung zum Mord zur Last gelegt. Die 63, 59 und 36 Jahre alten Angeklagten schwiegen zu Prozessbeginn am Dienstag zu den Vorwürfen.

Als Hintergrund der mutmaßlichen Tat wird ein lang andauernder Familienstreit angenommen. Der Ex-Mann der Tochter soll im Jahr 2014 den heute 63-jährigen Vater in einem Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern belastet haben - «wodurch er nach Ansicht der Angeklagten die Ehre der Familie verletzt hatte und als Belastungszeuge aus dem Weg geräumt werden musste», so die Staatsanwältin. Die Angeklagten hätten den zweiten Ehemann der 36-Jährigen deshalb zu einem Messerangriff überzeugen wollen. Man werde dafür sorgen, dass es «wie Notwehr aussieht».

Die Familie habe dem heute 41-Jährigen im Dezember 2014 zunächst 1000 Euro Entschädigung für jeden Tag angeboten, den er wegen der Tat im Gefängnis sitzen werde, so die Anklage. Als er ablehnte, hätten sie «wechselseitig auf ihn eingewirkt». Die Mutter habe ihm schließlich 1500 Euro im Monat geboten. Die Tochter habe ihn einen Feigling genannt und angekündigt, sich für den Fall seiner Weigerung von ihm zu trennen. Der 41-Jährige sagte als erster Zeuge, er sei schließlich zur Polizei gegangen.

Der Vater der Tochter, ein Bestatter, ist vor drei Jahren in einem Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll Schleusern die Pässe von Toten verkauft haben. Im Mai 2014 war es in dem damaligen Verfahren bei dem Betreiber eines Bestattungsinstituts in Berlin-Neukölln zu Durchsuchungen gekommen. Der Prozess wird am 25. April fortgesetzt.

© dpa
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