Die entsprechenden finanziellen Reserven des Landes dürften damit in naher Zukunft erschöpft sein. Außerdem sei zu erwarten, dass die Ausgaben die Einnahmen künftig dauerhaft übersteigen, wie der Rechnungshof mitteilte. Es sei deshalb dringend geboten, das Ausgabenwachstum zu begrenzen.
Ausgesprochen kritisch sehen die Experten auch das Sondervermögen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe das Instrument der Schuldenbremse gestärkt. Danach müsse eine Notsituation für das jeweilige Haushaltsjahr begründet und ein Verursachungszusammenhang zwischen der Notlage und jeweils geplanten Maßnahmen dargelegt werden, argumentiert der Rechnungshof. Ein Sondervermögen in Höhe von fünf Milliarden Euro für mehrere Haushaltsjahre erfülle diese Vorgaben nicht.