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Klima-Urteil: Noch keine Entscheidung über Revision

Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob sie nach dem Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in Revision gehen will. Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sagte am Freitag in Berlin, es gehe jetzt erst einmal darum, das Urteil genau auszuwerten, sobald die schriftliche Begründung vorliege.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Das Verkehrsministerium befürwortet eine Revision, wie ein Sprecher von Minister Volker Wissing (FDP) deutlich machte. Er sagte, Revision gegen das Urteil einzulegen sei «für uns» die logische Konsequenz aus dem neuen Klimaschutzgesetz. Dieses befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Wenn das neue Klimaschutzgesetz beschlossen sei, entfalle künftig die Sektorbetrachtung und damit auch die Notwendigkeit, ein Sofortprogramm vorzuleben, unterstrich der Sprecher.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Der 11. Senat gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND statt. Es geht um das geltende Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Werden die Vorgaben in einzelnen Sektoren verfehlt, muss das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern. 2022 wurden die Ziele für Verkehr und Gebäude gerissen.

© dpa
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