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Fischwilderei: Viele Fälle während der Pandemie

Auf dem Wasser und beim Angeln gelten Regeln. Wer dagegen verstößt, muss sich mitunter dem Vorwurf der Fischwilderei stellen. Insbesondere in der Pandemie hatten die Staatsanwaltschaften damit gut zu tun.
Fischwilderei
Zwei Angler sitzen auf Campingstühlen und schauen sich den Sonnenaufgang an. © Thomas Warnack/dpa

Fischwilderei hat in Brandenburg während der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin registrierte 2021 nach eigenen Angaben etwa 115 solcher Fälle im eigenen Zuständigkeitsbereich der Ermittlungsbehörde. 2019 - im Jahr vor der Pandemie - ermittelte die Behörde in lediglich 50 Fällen wegen Fischwilderei.

Auch die Zahlen der Staatsanwaltschaften in Frankfurt (Oder) und Potsdam zeichnen ein ähnliches Bild. Die Behörde in Frankfurt (Oder) hatte nach eigenen Angaben 2019 mit 114 Fischwilderei-Delikten zu tun. 2020 waren es bereits 144 Fälle. In Potsdam lag der Höchststand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft während der Pandemie bei 69 Delikten. Die Staatsanwaltschaft in Cottbus sah sich nach eigenen Angaben zu keiner Abfrage der Zahlen imstande.

Bei den Zahlen handele es sich um Verfahren, die mit dem Haupttatvorwurf der Fischwilderei in der Datenbank erfasst seien, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam. Unter Fischwilderei könnten allerdings verschiedene Delikte fallen. Dazu gehöre etwa das Angeln ohne Angelerlaubnis oder das Angeln mit zu vielen Ruten. Auch das Angeln mit einem lebendigen Köderfisch ist verboten.

Die Hälfte der Verfahren werde abgegeben an die unteren Fischereibehörden und als Ordnungswidrigkeit behandelt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Hierbei komme es oft zu «erheblichen Geldbußen». Der verbliebene Teil werde etwa zur Hälfte wegen geringer Schuld eingestellt, das sei auch davon abhängig, ob die Täter geständig oder zum Beispiel Ersttäter seien. Ein Fünftel des verblieben Anteils werde gegen Geldauflagen eingestellt, so die Sprecherin. Zur Höhe der Strafe könne man keine pauschale Aussage treffen. Anklagen würden nur bei «renitenten oder erheblich vorbestraften Tätern» erhoben. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) habe in den vergangenen fünf Jahren Geldauflagen in Höhe von 28.000 Euro erhoben, führte die Sprecherin aus.

© dpa
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