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AfD prüft Klage gegen Einstufen weiterer Abgeordneter

Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband der AfD Brandenburg als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Vier Abgeordnete im Landtag galten bisher als rechtsextrem - diese Zahl ist gestiegen.
Landtag Brandenburg
Dennis Hohloch (l) und Hans-Christoph Berndt (beide AfD) unterhalten sich bei der 99. Sitzung des Landtages Brandenburg. © Jens Kalaene/dpa

Die AfD erwägt eine Klage gegen die Einstufung von zwei weiteren ihrer Landtagsabgeordneten als rechtsextrem durch den Brandenburger Verfassungsschutz. «Wir prüfen das», sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt am Dienstag in Potsdam. «Und wenn wir denken, dass es schon noch Anhaltspunkte gibt, jetzt entweder die Klage zu erweitern oder eine neue Klage gegen die Ausweitung der Beobachtung von Abgeordneten auf den Weg zu bringen, dann werden wir das auch tun.»

Der Verfassungsschutz hat nach Angaben seines Leiters Jörg Müller nicht nur Fraktionschef Berndt, den Ex-Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz sowie die Abgeordneten Lars Günther und Daniel Freiherr von Lützow als rechtsextrem eingestuft, sondern auch den Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion, Dennis Hohloch, sowie Lars Schieske. Berndt, Hohloch und Schieske zeigten sich verwundert. «Da fragt man sich wirklich, ob die das würfeln», sagte Berndt. Der «Tagesspiegel» hatte über die Ausweitung berichtet.

Der AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingeordnet. Dagegen hat die AfD zwei Verfassungsklagen eingereicht, auf die Berndt anspielte.

Die AfD will im Fall einer Regierungsübernahme den Staat teilweise umbauen und den Verfassungsschutz abschaffen. AfD-Fraktionschef Berndt warf dem Geheimdienst vor, er sei eine «Neo-Stasi» und brachte ihn damit mit der Staatssicherheit der DDR in Zusammenhang. «Dieser Verfassungsschutz muss dringend aufgelöst werden.» Das Innenministerium hatte am Montag den neuen Verfassungsschutzbericht vorgestellt.

Der AfD-Fraktionschef warf dem Landesverfassungsgericht vor, nicht neutral zu sein, weil die Richter von Parteien vorgeschlagen wurden. «Wenn sie von Parteien nominiert wurden, dann werden sie das nicht hundertprozentig ablegen können.»

© dpa
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