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Urteil gegen Trainer: Staatsanwaltschaft geht in Revision

153 Vergewaltigungen, 488 sexuelle Übergriffe: Weil er sich jahrelang an jungen Fußballern vergangen hat, wurde ein Ex-Trainer in München zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwaltschaft reicht das nicht.
Prozess gegen Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs
Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Fußballtrainer sitzt zum Prozessauftakt im Gerichtssaal des Landgerichts vor seinem Rechtsanwalt Peter Guttmann. © Lennart Preiss/dpa

Vor einer Woche verurteilte das Landgericht München I einen früheren Fußballtrainer wegen hunderter sexueller Übergriffe auf junge Fußballer und Vergewaltigung in 153 Fällen zu siebeneinhalb Jahren Haft - jetzt hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt.  Das teilte die Behörde am Freitag in München mit. 

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert und - das ist der entscheidende Punkt - anschließende Sicherungsverwahrung oder zumindest die Option darauf. Dieser Forderung war das Gericht aber nicht nachgekommen, obwohl der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte, den 47-Jährigen, der sich über Jahre an seinen Spielern vergangen hatte, nach wie vor für gefährlich zu halten. 

Der frühere Cheftrainer und sportliche Leiter eines Vereins im Landkreis München hatte vor Gericht eingeräumt, sich bei angeblichen physiotherapeutischen Behandlungen an den Teenagern vergangen und sie in zahlreichen Fällen auch vergewaltigt zu haben. Dabei nahm er laut Staatsanwaltschaft nach einem immer gleich ablaufenden Muster auf einer Massageliege in der Kabine des Fußballvereins, beim Trainingslager oder auch in seinem Haus sexuelle Handlungen an den jungen Fußballern vor und gab an, dies diene angeblich der Durchblutung der Muskulatur.

Er sei «ein gefährlicher Serientäter» - so hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ihre Forderung nach anschließender Sicherungsverwahrung begründet. Er erinnere sie «an einen Sektenführer». Er sei ein «klassischer, begabter und machthungriger Menschenfänger». Es bestehe - da stützte sie sich auf die Einschätzung einer Gutachterin - möglicherweise auch die Gefahr, dass seine eigenen Söhne eines Tages seine Opfer werden. Die Verteidigung wies diese Annahme entschieden zurück. 

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung zwar: «Wir sehen die Gefährlichkeit des Angeklagten nach wie vor als gegeben.» Er betonte aber in Bezug auf die nicht verhängte Sicherungsverwahrung: «Wir sehen diese Hürde noch nicht erreicht.» Das Gericht glaube daran, dass die Haftstrafe dafür sorgen könne, dass der Mann danach nicht mehr gefährlich ist. 

Zum Beginn des Prozesses hatten alle Beteiligten sich auf einen sogenannten Deal geeinigt: Weil der Angeklagte ein Geständnis ablegte, sollte der Strafrahmen acht Jahre nicht überschreiten. Dass eine Partei nach einem solchen Deal Revision einlegt, ist ungewöhnlich. Die Staatsanwaltschaft begründete diesen Schritt so: «Die vorher aufgrund eines Rechtsgesprächs mit Gericht und Verteidigung getroffene Vereinbarung hinsichtlich eines Rahmens einer zu erwartenden Freiheitsstrafe steht dem nicht entgegen, da die Anordnung einer Sicherungsverwahrung als Maßregel der Besserung und Sicherung nicht von dieser Vereinbarung umfasst werden kann.»

© dpa
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