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Freizeitpark-Geschäftsführer gesteht Betrug: Urteil erwartet

Der Geschäftsführer des Freizeitparks Geiselwind steht vor Gericht - er soll den Staat bei Kurzarbeitergeld und Sozialabgaben um viel Geld gebracht haben. Nun fällt das Urteil.
Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Im Betrugs-Prozess gegen den Geschäftsführer des Freizeitlands Geiselwind in Unterfranken wird am Montag (9.00 Uhr) ein Urteil erwartet. Der Mann hatte in der Vorwoche vor dem Landgericht Würzburg gestanden, den Staat um mehrere Hunderttausend Euro gebracht zu haben.

Der 39-Jährige hat laut Anklage während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragt und erhalten, obwohl die Mitarbeiter größtenteils weiter Vollzeit arbeiteten. Als Grund für das rechtswidrige Verhalten gab er über seinen Verteidiger massive Zukunftsangst aufgrund der Pandemie an. Sein Verhalten bedauere er.

Außerdem wird ihm vorgeworfen, zwischen 2017 und 2019 bei mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein geringeres Gehalt gemeldet zu haben, als tatsächlich gezahlt wurde. Dadurch fielen Behördenangaben zufolge unter anderem geringere Sozialabgaben an. Die Vorwürfe lauten auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Betrug.

© dpa
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