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Verwaltungsgericht: Prozess um Mehrkosten von Stuttgart 21

Dass Stuttgart 21 teurer wird als ursprünglich geplant, ist lange bekannt. Bis heute nicht geklärt ist aber die Frage, wer die Mehrkosten bezahlt. Ein erster Prozess zieht sich.
Tageslicht fällt während der „"Tage der offenen Baustelle" durch die Lichtaugen des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs. Ein Prozess um die Mehrkosten von Stuttgart 21 nähert sich dem Ende. © Christoph Schmidt/dpa

Im Prozess um die Verteilung der milliardenschweren Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 will das Verwaltungsgericht am 7. Mai eine Entscheidung verkünden. Dies könne entweder ein Urteil sein oder ein Beschluss zur Fortsetzung des Verfahrens, teilte der Vorsitzende Richter am Dienstag mit.

Gegenstand des Verfahrens sind mehrerer Klagen der Deutschen Bahn (DB) gegen die Projektpartner von Stuttgart 21. Die Bahn will erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen.

Die baden-württembergische Landeshauptstadt warnte vor möglichen negativen Folgen für den kommunalen Haushalt. Bei einer Beteiligung müssten die Investitionen auf längere Zeit eingestellt werden, sagte ein Vertreter der Kommune vor dem Verwaltungsgericht. Die Landeshauptstadt müsse schon alleine für den nächsten Haushalt Kredite in dreistelliger Millionenhöhe aufnehmen, um die künftigen Ausgaben bestreiten zu können. Auch die anderen Projektpartner wiesen auf mögliche negative Folgen für ihre Haushalte hin.

Die Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.

Wer die Mehrkosten trägt, ist derzeit unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, ist zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn geht von einer «gemeinsamen Finanzierungsverantwortung» aus und findet, dass «die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet», wie der Konzern mitteilte. Die Projektpartner sehen das anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.

Der Prozess vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht dürfte nicht der letzte um die Mehrkosten des Bahnprojektes sein. Der Vorsitzende Richter sagte bereits am ersten Verhandlungstag, er gehe davon aus, dass es nicht bei der Entscheidung der Stuttgarter Kammer bleiben werde, sondern dass die Beteiligten vermutlich Rechtsmittel einlegen würden.

© dpa
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