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Prozess nach Handgranaten-Anschlag: Haftstrafen für Rache

Zwei Gruppen tragen ihre Fehde aus. Folgen hat vor allem ein Anschlag mit einer Handgranate. Ein Gericht musste klären, ob auch die Opfer zu Tätern wurden, als ein Mob Jagd auf den Attentäter machte.
Drei Festnahmen nach Angriff auf Trauergemeinde
Eine Polizistin geht über den abgesperrten Teil an einem Tatort auf einem Friedhof. © Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Nach ihrem brutalen Racheakt gegen einen Attentäter auf dem Friedhof von Altbach sind fünf Männer unter anderem wegen versuchten Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie gehörten nach Überzeugung des Stuttgarter Landgerichts zu einer Gruppe von bis zu 30 Menschen, die einen flüchtenden Granaten-Werfer nach dem Anschlag im Juni 2023 gefasst und wie im Rausch verprügelt hatten. Mehrere der fünf jungen Männer hatten die Tat eingeräumt.

Der geständige Werfer der Handgranate, ein Iraner, ist Anfang März unter anderem wegen 15-fachen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Anschlag am 9. Juni und seine Folgen gelten als Höhepunkt in der langen Gewaltserie zweier verfeindeter Banden aus dem Raum Stuttgart. Nur durch Glück wurde damals ein Blutbad mit vielen Toten verhindert, dennoch wurden mindestens 15 Menschen verletzt. Ein Ast hatte die Granate im Flug abgelenkt.

Für die Männer - zwei mit deutscher, zwei mit türkischer und einer mit georgischer Staatsangehörigkeit - sprach das Landgericht am Donnerstag Jugendstrafen zwischen drei Jahren und vier Jahren und zehn Monaten aus. Weitere Vorwürfe wie Beleidigungen und verbotener Waffenbesitz wurden in einige der Urteile einbezogen. Stimmgutachten zu abgehörten Gesprächen, Fingerabdrücke und Geständnisse hätten wenig Zweifel an der Verantwortung der Männer gelassen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Der Kammervorsitzende sprach von einem «dynamischen Geschehen» eines aufgewühlten Mobs. «Der Angriff war kein entschlossener Gegenschlag in irgendeiner Weise, sondern eine spontane Tat», führte er aus.

Mit ihren Urteilen blieb die Kammer unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Anklägerin hatte Jugendstrafen zwischen vier und sechs Jahren gefordert, die Verteidigung auf Strafen von bis zu viereinhalb Jahren Haft plädiert. Ein Anwalt hatte sich auch für einen Freispruch für seinen Mandanten ausgesprochen.

Seit dem Sommer 2022 kommt es bei der Fehde im Großraum Stuttgart immer wieder zu Gewalttaten. Wiederholt wurde dabei auch auf Menschen geschossen. Den beiden Gruppen - die eine wird grob der Region Esslingen, Ludwigsburg und Plochingen zugeordnet, die andere dem Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen und Göppingen - sollen nach Schätzungen der Experten mehr als 500 meist junge Menschen angehören. Gegen mehr als 50 von ihnen wurden Haftbefehle erlassen. Laut LKA geht es bei der Rivalität um Ehre und Anerkennung.

In den vergangenen Wochen hat die Zahl der Zwischenfälle allerdings auch deutlich abgenommen. Nach Einschätzung von LKA-Präsident Andreas Stenger könnte das auch an den Fahndungen und Verhaftungen, an den nach wie vor laufenden Strafprozessen und ersten Urteilen liegen.

Mit den noch nicht rechtskräftigen Stuttgarter Urteilen von Donnerstag ist die Aufarbeitung des aufsehenerregenden Falls allerdings nicht abgeschlossen. Bereits am kommenden Dienstag (23.4., 09.30 Uhr) wird sich die Jugendkammer des Landgerichts erneut mit dem Fall beschäftigen. Angeklagt sind dann drei weitere Männer, die die Polizisten und Rettungskräfte bei ihrem Einsatz am Friedhof bedroht und behindert haben sollen.

© dpa
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