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FDP-Volksbegehren zu Landtagsverkleinerung gestoppt

Die Liberalen wollen einen kleineren Landtag. Ein entsprechendes Volksbegehren stoppt nun das Innenministerium. Die FDP tobt - und kündigt bereits juristische Gegenwehr an.
Michael Theurer
FDP-Landesvorsitzender Michael Theurer. © Stefan Puchner/dpa

Das Innenministerium hat das Volksbegehren der FDP zur Verkleinerung des Landtags gestoppt. Die Liberalen hätten zwar ausreichend Unterschriften eingereicht, der angestrebte Gesetzentwurf sei aber aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig, wie das Innenministerium am Montagabend mitteilte. Nach dem Entwurf der FDP habe die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht als die Persönlichkeitswahl, so die Kritik. Die FDP sieht darin ein taktisches Manöver von Innenminister Thomas Strobl (CDU) - und kündigt den Gang vors Verfassungsgericht an.

Die FDP hatte vor einem Monat mehr als 10.000 Unterschriften beim Ministerium eingereicht. Die Liberalen wollten mit dem Volksbegehren die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten um fast die Hälfte reduzieren. Damit solle eine Aufblähung des Parlaments verhindert werden. Anstatt von 70 sollte es künftig nur noch 38 Wahlkreise analog zur Bundestagswahl geben. Damit werde die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch reduziert, hieß es. Zuletzt war die FDP-Landtagsfraktion mit einem entsprechendem Gesetzentwurf gescheitert.

Für das Innenministerium ist der FDP-Plan verfassungswidrig. Je weniger Wahlkreise es gebe, desto kleiner sei auch der Anteil der Abgeordneten, die ein Direktmandat erhielten - die also direkt aus einem Wahlkreis in den Landtag gewählt würden, teilte das Ministerium am Montag mit. Konkret geht es um den Artikel 28 der Landesverfassung. Das Prinzip der Persönlichkeitswahl würde aus Sicht des Ministeriums zu weit zu Gunsten der Verhältniswahl verschoben. Das baden-württembergische Landtagswahlrecht ist ein Mischsystem aus Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl.

«Wir halten es für eine ausschließlich taktisch motivierte Entscheidung, den Zulassungsantrag abzulehnen», sagte FDP-Landeschef Michael Theurer. «Es drängt sich der Verdacht auf, dass es Thomas Strobl und dem von ihm geführten Innenministerium vor allem darum geht, auf Zeit zu spielen. Die FDP hält die Ablehnungsgründe für nicht stichhaltig und vorgeschoben.» Die FDP werde juristische Schritte ergreifen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, für eine Verkleinerung des Landtags zu stimmen.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, dass sich an dem Verfahren auch mit dem FDP-Modell überhaupt nichts ändere. «Der Verfassungsgerichtshof wird feststellen, dass Herr Strobl nicht gut in Mathe ist und er unser Volksbegehren zulassen muss», sagte Rülke. «Denn hätte Herr Strobl Recht, dann wäre das jetzige Wahlrecht ohne unseren Vorschlag ebenfalls verfassungswidrig.»

© dpa
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