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BGH bestätigt Tübinger Missbrauchsurteil

Die Haftstrafe gegen einen Mann ist rechtskräftig, der seine Sex-Partnerin zum sexuellen Missbrauch an ihrer kleinen Tochter angestiftet haben soll. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Landgerichts Tübingen (1 StR 476/23 - Beschluss vom 2. April 2024).
BGH in Karlsruhe
Vor dem Bundesgerichtshof ist ein Hinweisschild angebracht. © Uli Deck/dpa

Nach Feststellung des Landgerichts stiftete der Angeklagte seine mitangeklagte Sex-Partnerin an, ihre Tochter zu sexuellen Handlungen an sich selbst zu veranlassen - um Bilder und Videos für ihn zu erstellen. Bei den Taten war das Mädchen zwischen sieben und elf Jahre alt. Das Kind musste auf Wunsch des Angeklagten auch die Mutter bei der Selbstbefriedigung und beim Geschlechtsverkehr mit ihm filmen.

Laut Anklage geschahen die Taten zwischen 2013 und 2018. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden in dem teils nicht öffentlichen Verfahren vorgeworfen, die Tochter der Frau serienweise bei Sex-Dates in Altensteig südwestlich von Stuttgart dabei gehabt zu haben. Unter anderem sollen die Treffen in einem Wald im Laderaum eines Kleinbusses stattgefunden haben. Das Mädchen war zu einer befreundeten Familie geflohen und hatte später einer Vertrauensperson von dem Missbrauch erzählt.

Das Landgericht Tübingen hatte am 28. Juni vergangenen Jahres den damals 67 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen Kindesmissbrauchs, Anstiftung dazu in 27 Fällen und Anstiften zum Herstellen kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Der BGH konnte aber keinen Rechtsfehler erkennen und verwarf diese.

© dpa
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