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Großmutter auf Wunsch hin getötet? - Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Tötung auf Verlangen vorgeworfen. Das Hamburger Amtsgericht spricht von einer «psychischen Ausnahmesituation».
Prozess in St. Georg
Ein Justizbeamter begleitet den Angeklagten in den Gerichtssaal. © Rabea Gruber/dpa

Ein 34-Jähriger, der seine schwer kranke Großmutter laut Anklage auf ihren Wunsch hin tötete, ist in einem Hamburger Prozess freigesprochen worden. Der Drogenabhängige sei nach Einschätzung eines Gutachters aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation schuldunfähig gewesen, urteilte das Amtsgericht St. Georg.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Tötung auf Verlangen vorgeworfen. Er habe der Anklage zufolge seiner erheblich vorerkrankten Großmutter auf deren ausdrücklichen Wunsch hin sechs Tabletten des Medikaments Alprazolam verabreicht sowie ein heroinhaltiges Gemenge intravenös gespritzt. Die 72-Jährige starb daraufhin, wie von ihr und dem Angeklagten beabsichtigt, an einer akuten Heroinüberdosierung.

Keinen anderen Ausweg gesehen

In dem Prozess hatte der Angeklagte seine schwere Familiengeschichte erzählt: Seine Eltern seien beide drogenabhängig gewesen, er sei bei seiner Großmutter aufgewachsen. Sie sei zum Tatzeitpunkt sein einziger Halt gewesen. Es sei ihr aber sehr schlecht gegangen. «Sie wollte erlöst werden», schilderte der Angeklagte. Die Frau habe ihn gebeten, ihr zu helfen. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen.

Nach dem Tod der Großmutter sei er in Panik geraten. Nach Überzeugung des Gerichtes wollte der Angeklagte anschließend mit Hilfe von Heroin und Tabletten Suizid begehen, schrieb mehrere Abschiedsbriefe und fügte sich schwere Verletzungen zu. Doch er überlebte und rief die Rettungskräfte.

Der 34-Jährige muss wegen einer anderen Sache weiter in Untersuchungshaft bleiben. Angaben zu den Hintergründen wurden nicht gemacht.

© dpa
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