Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Fast 100.000 Einträge in neuem Register zu Organspenden

Ein grundsätzliches Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod kann man jetzt auch digital festhalten. Wie wird das neue Portal angenommen?
Organspendeausweis
Der Organspendeausweis kann verloren gehen - nun gibt es eine Datenbank im Internet. © Michael Kappeler/dpa

Im neuen zentralen Online-Register zu Organspenden haben sich vier Wochen nach dem Start fast 100.000 Menschen eingetragen. Abgegeben wurden inzwischen 97.858 Erklärungen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf Anfrage mitteilte. Das Portal www.organspende-register.de ist am 18. März online gegangen. Dort können Nutzer ab dem Alter von 16 Jahren dokumentieren, ob sie zu einer Organspende nach dem Tod bereit sind oder nicht.

Eintragen kann man sich zunächst, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit geändert und gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, beispielsweise in Organspendeausweisen, sind weiter möglich. Kliniken, die Organe entnehmen, sollen vom 1. Juli an gespeicherte Erklärungen suchen und abrufen können. Bis zum 30. September soll es möglich werden, digitale Erklärungen auch direkt über Apps der Krankenkassen einzutragen.

8400 Menschen auf Warteliste für Transplantation

Das Register ist Kernstück eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das auch auf leichtere Möglichkeiten zur Dokumentation einer Entscheidung zur Spendebereitschaft zielt. Hintergrund sind Bemühungen um mehr lebensrettende Organspenden. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Zugleich standen aber knapp 8400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.

Beim Eintrag in das Online-Register kann man aus fünf Optionen wählen:

  • Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden;
  • Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe;
  • Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben;
  • Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden;
  • Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Anhörung im Fall Weinstein
People news
Prozess gegen Weinstein soll neu aufgerollt werden
Paul Auster
Kultur
US-Schriftsteller Paul Auster gestorben
Opernsängerin Anna Netrebko
Kultur
Netrebko-Konzert in Luzern abgesagt
«The Quarry»: Ein Horrorfilm zum Spielen
Das beste netz deutschlands
«The Quarry»: Ein Horrorfilm zum Spielen
Changpeng Zhao
Internet news & surftipps
Binance-Gründer zu vier Monaten Haft verurteilt
Meta-Apps
Internet news & surftipps
Brüssel geht vor Europawahl gegen Facebook und Instagram vor
Daniele De Rossi
Fußball news
Gleiche Werte: Alonso freut sich auf Generations-Kollege De Rossi
Eine Frau steigt aus einem Auto
Reise
Mietwagen für den Urlaub: Das sind die wichtigsten Tipps