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Nur noch Platz statt Zeit: Änderungen bei Leichtathletik-WM

Bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Budapest gibt es einige Änderungen am bisherigen Reglement. Vor allem für längere Laufdisziplinen ist das interessant.
Budapest
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Budapest findet vom 19. bis 27. August statt. © Sven Hoppe/dpa

Für alle Läuferinnen und Läufer, die Vorläufe über mehr als 800 Meter absolvieren, tritt bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Budapest eine wichtige Regeländerung in Kraft.

Ab jetzt entscheidet für sie ausschließlich die Platzierung über das Weiterkommen. Anders als bisher spielt bei den Titelkämpfen in Ungarns Hauptstadt die gelaufene Zeit über 1500 Meter, 3000 Meter Hindernis und 5000 Meter keine Rolle mehr.

Bislang hatten auch diejenigen eine Chance, die nicht automatisch über ihre Platzierung in die nächste Runde kamen. Für einige der Zeitschnellsten unter den folgenden Athletinnen und Athleten wurden Plätze freigehalten. Der Leichtathletik-Weltverband begründete die jetzige Änderung damit, dass nach dem ersten Vorlauf klar war, welche Zeit noch zum Weiterkommen genügen würde. Dies sei ein Nachteil für die Starterinnen und Starter, die anfangen würden.

Fehlstarts und Disqualifikationen sind im Sprint oft Thema

Auf den Strecken bis 800 Meter ist es dagegen weiterhin möglich, noch über die Zeit weiterzukommen. Dafür wird es einen Raum geben, in dem sich diejenigen bis zu 20 Minuten aufhalten können, die dank ihrer Zeit auf ein Ticket für die nächste Runde hoffen dürfen. Es soll dort bequeme Stühle, Fernsehschirme und Erfrischungen geben.

Vermieden werden sollen auch leer bleibende Bahnen durch Zurückziehungen. Sie sollen durch die am besten platzierten folgenden Athletinnen und Athleten aufgefüllt werden.

Fehlstarts und mögliche Disqualifikationen sind vor allem im Sprint oft ein Thema. Nun gilt: Wenn die Reaktionszeit in der Nähe des zulässigen Grenzwertes von 0,100 Sekunden liegt, kann der Schiedsrichter einer späteren Prüfung eines möglichen Fehlstarts zustimmen, der betroffene Sprinter darf dann unter Protest mitlaufen. Sollte die nachträgliche Prüfung einen Fehlstart ergeben, folgt eine Disqualifikation.

© dpa
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